In unserem Blog-Beitrag vom 3. November 2015 haben wir kurz über das Entsorgungsprogramm in Frankreich informiert und insbesondere das Projekt CIGEO für ein geologisches Tiefenlager in Bure beschrieben. Dieses Lager soll in 500 m Tiefe in einer Tonformation angelegt werden. Es soll dereinst bis 80’000 m3 hoch radioaktive sowie mittel aktive Abfälle mit langer Halbwertszeit aufnehmen können. AREVA, die für das Projekt verantwortliche Gesellschaft, beabsichtigt 2018 ein Gesuch für die Erstellung des Lagers einzureichen. Die Einlagerung in ein Pilotlager in industriellem Massstab ist für 2025 vorgesehen. Die Kosten für die Erstellung des Lagers werden auf 25 Mia Euro geschätzt.
Nun ist das Projekt in eine neue Phase getreten: Am 11. Juni 2016 genehmigte die “Assemblée nationale” (Parlament) in erster Lesung das Gesetz mit dem Titel «Les modalités de création d’une installation de stockage réversible en couche géologique profonde des déchets radioactifs de haute et moyenne activité à vie longue» (“Modalitäten der Installation einer Anlage zur reversible Lagerung mittel und hoch radioaktiver Abfälle mit langer Lebensdauer in einem geologischen Tiefenlager” (siehe: https://www.lemonde.fr/energies/article/2016/07/11/stockage-radioactif-de-bure-un-conflit-a-vie-longue_4967828_1653054.html).
Hier einige Auszüge (nicht garantierte Übersetzung des Textes):
- – Artikel L. 542-10-1 des Umweltgesetesz wird wie folgt geändert:
1 ° Nach dem ersten Absatz werden . . . Absätze wie folgt eingefügt:
„Die Reversibilität bedingt die Fähigkeit, dass kommende Generationen den Bau und den Betrieb eines Lagers in den sich folgenden Etappen fortsetzen, oder die früher getroffene Wahl neu bewerten und neue Lösungen entwickeln können.“
„Die Reversibilität folgt der Entwicklung im Verlauf der Konstruktion; sie beinhaltet die Anpassungsfähigkeit des Konzepts und die Flexibilität der Lagerpraxis in einem geologischen Tiefenlager, unter Berücksichtigung des Abfallinventars, insbesondere in der Folge energiepolitischer Veränderungen. Sie beinhaltet die Möglichkeit, Abfallgebinde aus dem Lager zurück zu holen, und dies in Übereinstimmung mit der Lagerstrategie und der geplanten Verschliessung des Lagers.“
. . . .
„Die Umsetzung der Reversibilität wird alle fünf Jahre einer Prüfung unterzogen.“
„ Um die Partizipation der Bevölkerung während der gesamten Lebensdauer des geologischen Tiefenlagers zu garantieren, erstellt die Nationale Agentur für die Lagerung der radioaktiven Abfälle, in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Parteien, alle fünf Jahre einen Masterplan zur Nutzung des Tiefenlagers.“
„Die Operation beginnt mit einer industriellen Pilotphase, welche die Reversibilität und die Demonstration der Anlagensicherheit umfasst; diese Phase beinhaltet ein Programm von Feldtests. Alle Abfallgebinde müssen in dieser Phase leicht rückholbar bleiben. Die Pilotphase umfasst auch Rückholversuche. „
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“ In der Bewilligung zur Erstellung der Anlage, ist deren Sicherheit während allen Phasen, incl. dem Verschluss zu beurteilen. Der Verschluss ist im Rahmen eines Gesetzes zu Regeln. Die Bewilligung zum Verschluss setzt die minimale Frist fest, während welcher die Reversibilität aus Sicherheitsgründen gewährleistet sein muss. Diese Frist darf nicht weniger als hundert Jahre betragen.“
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Kommentar
Der Französische Gesetzestext zu den Fragen der Pionierlagerung und der Rückholbarkeit der Abfälle hat Pioniercharakter. Er wurde durch das Parlament in erster Lesung genehmigt. Sobald seine endgültige Fassung vorliegt, werden wir nochmals auf das Gesetz zurückkommen und dieses mit der bis heute in Frankreich herrschenden Situation und mit der Situation in der Schweiz vergleichen.
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