Im Westen nichts Neues!
Am 20. Dezember 2016 hat die Nagra ihr Entsorgungprogramm 2016 dem Bundesamt für Energie eingereicht. Acht Jahre nach der letzten Version 2008. Eine Durchsicht der publizierten Unterlagen lässt vor allem eine Schlussfolgerung zu: schon wieder nichts Grundsätzliches gelernt. Hier drei Beispiele:
Zeitpläne weiterhin unrealistisch
Die Zeitpläne beruhen wie eh und je auf dem Akkordeon-Prinzip mit geschlossenem Balg, das heisst es werden wiederum minimale Realisierungszeiträume angenommen. Vorbereitung und Beginn der Erdwissenschaftlichen Untersuchungen Untertag (EUU) -früher einmal nach EKRA-Konzept „Testbereiche“ – können unmöglich in einem Zeitraum von 5 Jahren umgesetzt werden, wie die Erfahrungen aus dem Bau bisheriger Testbereiche und Forschungslaboratorien an Standorten in Frankreich, Deuschland oder Finnland zeigen. Auch die Weiterführung diese Untersuchungen über rund 10 Jahre ist schlichtweg zu kurz anberaumt. Eine nukleare Baubewilligung kann nicht eingereicht werden, solange die Untersuchungen im Testbereich nicht abgeschlossen sind. Man fühlt sich unweigerlich an die Zeitpläne des Sachplans erinnert: viel zu kurz anberaumte Umsetzungszeiten und eine laufende Verschiebung der Termine. Ein solches Vorgehen ist unseriös, umso mehr diese Schwachstelle seit Jahren bemängelt wird.
Und warum diese Zusammendrücken der Zeitpläne? Ganz einfach: auf diese Weise müssen keine weiteren Zusatzkosten für länger dauernde Betriebszeiten der Zwischenlager und dem länger dauernden Arbeitsaufwand der Nagra ausgewiesen werden, nach aktueller Berechnung weit über 100 Millionen Franken / Jahr.
Pilotlager immer noch im Hauptlager
Im Gegensatz zum EKRA-Konzept wurde das Pilotlager von Nagra schon im Entsorgungsprogramm 2008 ins Hauptlager angeordnet (Figur 2). Die EKRA hatte gute Gründe dafür, dieses Pilotlager mit einem separaten Zugang zu versehen. Neben technischen Überlegungen und Überlegungen zum Risiko von offenen Schächten (und Rampen) über lange Zeiträume waren auch strukturelle Überlegungen für eine getrennte Anordnung von Haupt- und Pilotlager von Bedeutung. Es geht darum, Ausführung wie Betrieb des Pilotlagers unter die Führung einer staatlichen Aufsicht zu stellen, damit eine von den Betreibern des Hauptlagers unabhängige Expertise und Beurteilung der Sachverhalte erfolgen kann. Einmal mehr setzen sich Nagra und ENSI über die grundlegende regulatorische Trennung hinweg.
Lagerauslegung
Ebenfalls nicht verändert haben sich die Auslegungskonzepte für Endlager (Figur 3), trotz jahrelanger Anmahnung, dies endlich zu tun. Die Auslegungskonzeption umfasst weiterhin eine Rampe, trotz enormen und langfristigen hydrogeologischen Nachteilen, die Stollenauslegung und die Stollengeometrie haben sich – wenn überhaupt – nur unwesentlich geändert. Offenbar hat die Nagra die Botschaft der Kantone bei der Diskussion um die Tiefenlage der geologischen Tiefenlager immer noch nicht berücksichtigen wollen. Im Klartext wird hier gefordert, dass andere Auslegungskonzepte entwickelt werden als das für das Projekt „Gewähr 1985“ erstmals adaptierte schwedische KBS-Modell.
Und wie weiter?
Nun werden Entsorgungsprogramm und Forschungsprogramm von den Behörden ein zweites Mal – nun offiziell – geprüft werden. Man darf gespannt sein, wie die Diskussionen um ein heute unhaltbares Lagerauslegungskonzept weitergehen werden. Möglicherweise repetiert sich schon bald das Szenario, das kürzlich bei der allzu schnellen Einengung der Standorte und dem de facto Ausschluss des Standorts „Nördlich Lägern“ zu beobachten war. Die Nagra wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, und muss am Schluss wieder nachgeben. Mit grossen Zeitverzögerungen und Kostenfolgen, wie schon oft gesehen.
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