Vorwort
In den letzten beiden Blogbeitägen vom 21. und 28. August 2017 haben wir eine kritische Review und Ergänzung der „KNS-Stellungnahme Etappe 2 Sachplan geologische Tiefenlager“ an die Hand genommen. Im vorliegenden Beitrag schliessen wir diese Arbeit ab und ziehen unsere eigenen Schlussfolgerungen.
Zur Erinnerung: Der Bericht der KNS formuliert eine Anzahl von Nachforderungen an die Nagra, welche über die Forderungen des ENSI hinausgehen. Wir möchten diesen Punkten hier nochmals ein Podium offerieren. Eine breitere und vertiefte Diskussion und eine sorgfältige Behandlung dieser Punkte ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich. Die Aufzählung erfolgt ohne Kommentare von Seiten der Blog-Autoren; diese ziehen in den abschliessenden Schlussfolgerungen ihre eigene Bilanz.
Die Autoren sind verantwortlich für die Auswahl der aus dem KNS-Bericht zitierten Texte.
Kritische Analyse des Berichts der KNS, Fortsetzung n°2 und Schlussfolgerungen
4 Zusammenfassung und Empfehlungen
4.1 Zusammenfassende Beurteilung
. . . .
KNS: „Die KNS begrüsst die Fokussierung auf das Wirtgestein Opalinuston bei den SMA-Standortgebieten und unterstützt die Zurückstellung der Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg. Hinsichtlich einer möglichen Differenzierung zwischen den Standortgebieten Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost für ein HAA-Lager wie auch ein SMA-Lager teilt die KNS die Einschätzung des ENSI, dass die vorhandene Datenbasis und der Kenntnisstand nicht ausreichen, um belastbare Aussagen zu eindeutigen Nachteilen abzuleiten. Somit kann keines dieser Standortgebiete – auch nicht Nördlich Lägern – zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt werden. Die Ergebnisse der erdwissenschaftlichen Untersuchungen (insbesondere 3D-Reflexionsseismik und Tiefbohrungen) in Etappe 3 SGT können nach Einschätzung der KNS dazu beitragen, die von der Nagra getroffenen Annahmen zu prüfen, belastbare Aussagen zu eindeutigen Nachteile zu erhalten und bestehende Ungewissheiten zu reduzieren. Die KNS empfiehlt daher, in Etappe 3 SGT die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost (jeweils für ein HAA- und ein SMA-Lager) weiter zu untersuchen.
Falls sich die Aussagen der Nagra zu den aus ihrer Sicht bestehenden eindeutigen Nachteilen des Standortgebiets Nördlich Lägern durch die Ergebnisse der 3D-Reflexionsseismik und der Tiefbohrungen bestätigen lassen, ist es aus Sicht der KNS im Hinblick auf eine zielführende Abwicklung der Etappe 3 SGT sachdienlich, die weiteren Arbeiten zur Untersuchung dieses Standortgebiets bereits in einer frühen Phase von Etappe 3 einzustellen.“
Kommentar: Zwei Punkte aus den obigen Ausführungen der KNS verdienen besondere Beachtung:
- Beim heutigen Datenstand ist die definitive Ausscheidung der einen oder andern der drei im Verfahren verbleibenden Standortregionen nicht möglich.
- Die KNS teilt allerdings offensichtlich den Pessimismus der Nagra bzgl. dem Standort Lägern Nord. Im Sinne der zielgerichteten Weiterführung des Projekts schlägt sie daher vor, die Standortuntersuchungen an diesem Standort zu stoppen, falls sich die fehlende Eignung bestätigen sollte.
KNS: „Bezugnehmend auf die Leitfragen, die von der KNS in ihrer Stellungnahme zur Notwendigkeit ergänzender geologischer Untersuchungen in Etappe 2 SGT [KNS 23/247] festgehalten worden waren (siehe Abschnitt 2.1), kommt die KNS zu folgenden Einschätzungen:
– Sind geringdurchlässige homogene Wirtgesteinskörper von ausreichender Mächtigkeit und lateraler Ausdehnung vorhanden?
Die KNS ist der Ansicht, dass mit dem Opalinuston in der Nordschweiz ein geringdurchlässiges und vergleichsweise homogenes Wirtgestein vorliegt, das aufgrund seiner Eigenschaften die erforderliche Barrierenfunktion effektiv erfüllen kann. Die Kommission teilt die Einschätzung von Nagra und ENSI, dass in Standortgebieten mit weiteren möglichen Wirtgesteinen diese gegenüber dem Opalinuston eindeutige Nachteile aufweisen. Bezüglich der Mächtigkeit des Opalinustons in den in Etappe 1 SGT vorgeschlagenen Standortgebieten stellt die KNS fest, dass diese aufgrund der bisher vorliegenden, vergleichsweise kleinen Datenbasis noch mit Ungewissheiten behaftet ist.
Kommentar: Die KNS bestätigt die Eignung und Exklusivität des Wirtgesteins Opalinuston.
KNS: – Liegen diese Wirtgesteinskörper in geeigneter Tiefe?
Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen nach Einschätzung der KNS, dass der Opalinuston als bevorzugtes Wirtgestein in den Standortgebieten in der Nordschweiz in einer Tiefe vorliegt, die grundsätzlich als geeignet für die geologische Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle bezeichnet werden kann. Bei der Bewertung sind die noch bestehenden Ungewissheiten bezüglich der Tiefenlage ebenso wie die standortspezifischen Anforderungen bezüglich minimaler Tiefenlage (Schutz vor erosiven Prozessen) und maximaler Tiefenlage (bautechnische Machbarkeit) zu berücksichtigen.
Kommentar: Aus Sicht der Kommission wird die Lagertiefe von der minimal erforderlichen Tiefe zum Schutz vor Gletschererosion und der maximal bautechnisch möglichen Tiefe abhängen. Die erste dieser Grössen ist methodisch schwer bis gar nicht mit Sicherheit zu eruieren. Die zweite Grösse wird erst experimentell in Felslabors zu ermitteln sein.
KNS: – Gibt es unmittelbar angrenzend an diese Wirtgesteinskörper Aquifere?
Nach aktuellem Wissensstand gibt es unmittelbar angrenzend an den Opalinuston in den Standortgebieten in der Nordschweiz keine im Hinblick auf mögliche grossräumige Transportpfade relevanten Aquifere. Aus Sicht der KNS sollte aber im weiteren Verfahren auch untersucht werden, ob allenfalls kleinräumigere Grundwasserfliesssysteme im Bereich der Rahmengesteine von sicherheitstechnischer Bedeutung sein könnten.
Kommentar: Wie wir bereits in unserem Blogbeitrag vom 6. Juni 2016 unterstrichen (siehe Archiv), verwendet die Nagra heute für ihre Sicherheitsanalysen wirklichkeitsfremde Modelle zum Grundwasserfluss. Die Konkretisierung und Verfeinerung der Modelle durch konkrete, standortbezogene Daten wird einen grossen Aufwand erfordern. Es stellen sich auch Fragen zur Methodik die dies erlauben wird. Die KNS verpflichtet mit dieser Empfehlung die Nagra zu einer schwer zu lösenden, aber unumgänglichen Aufgabe.
KNS: – Besteht eine Gefährdung der Langzeitsicherheit durch Neotektonik oder Erosion?
Die KNS stellt fest, dass insbesondere bezüglich der Bedeutung erosiver Prozesse für die Langzeitsicherheit geologischer Tiefenlager in der Nordschweiz nach wie vor Ungewissheiten bestehen. Die Lagerperimeter in den Standortgebieten in der Nordschweiz können aber auch unter Berücksichtigung dieser Ungewissheiten als vergleichsweise günstig hinsichtlich einer Gefährdung durch erosive Prozesse in den relevanten Zeiträumen betrachtet werden.
Kommentar: „Vergleichsweise günstig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, im Vergleich zu vielen Gebieten in der Schweiz, die beispielsweise näher bei den Alpen, oder näher beim tektonischen Graben des Rheintals liegen; ein schaler Trost.
4.2 Empfehlungen und weitere Hinweise der KNS
KNS: „Als Ergebnis ihrer Beurteilung gibt die KNS folgende Empfehlungen ab
Empfehlung 1: Anders als in den geologischen Standortgebieten Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg sind belastbare Aussagen zu möglichen eindeutigen Nachteilen in den geologischen Standortgebieten Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost (jeweils für ein HAA- und ein SMA-Lager) auf Basis der vorliegenden Daten und Erkenntnisse nicht möglich; keines der drei letztgenannten Standortgebiete kann daher zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt werden. Da die Ergebnisse der erdwissenschaftlichen Untersuchungen in Etappe 3 SGT dazu beitragen können, die standortspezifische Datengrundlage zu verbessern und belastbare Aussagen zu allfälligen eindeutigen Nachteilen zu erhalten, empfiehlt die KNS, die drei geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost (jeweils für ein HAA- und ein SMA-Lager) in Etappe 3 SGT weiter zu untersuchen.
Empfehlung 2: Falls sich die Aussagen der Nagra zu den aus ihrer Sicht bestehenden eindeutigen Nachteilen des Standortgebiets Nördlich Lägern durch die Ergebnisse der 3D-Reflexionsseismik und der Tiefbohrungen bestätigen lassen, empfiehlt die KNS im Hinblick auf eine zielführende Abwicklung der Etappe 3 SGT, die weiteren Arbeiten zur Untersuchung dieses Standortgebiets bereits in einer frühen Phase von Etappe 3 einzustellen.
Empfehlung 3 Nach Einschätzung der KNS ist im Hinblick auf die Rahmenbewilligungsgesuche für das HAA- und für das SMA-Lager offen, ob ein Vergleich der Standortgebiete gemäss dem aktuellen, bei der Standorteinengung in Etappe 2 SGT angewendeten Vorgehen zu einem belastbaren, nachvollziehbaren und eindeutigen Ergebnis in Etappe 3 SGT führen wird. Vor diesem Hintergrund und hinsichtlich einer transparenten Standortbestimmung empfiehlt die KNS, dass frühzeitig, d. h. vor Beginn von Etappe 3 SGT, die Methodik des Standortvergleichs präzisiert bzw. konkretisiert wird sowie die erforderlichen Vorgaben festgelegt werden.“
Kommentar: Wichtig ist die Empfehlung 3. Hinter ihr sind alle geschichtlichen Sünden im Entsorgungsprogramm der Schweiz versteckt, bis hin zum Wellenberg Debakel. Dabei geht es um die frühzeitige Festlegung der Methodik zur Standortwahl. Ein Standort soll nicht gesund gerechnet werden dürfen, sondern soll nach einer klaren, zum Voraus definierten Methodik und nach zum Voraus bestimmten Kriterien beurteilt werden.
Allerdings ist auch die KNS in ihrer Empfehlung nicht konsequent: Sie spricht von der Notwendigkeit, dass vor Beginn der Etappe 3 des Sachplans die Methodik für die Erlangung eines „belastbaren, nachvollziehbaren und eindeutigen Ergebnisses“ im Standortvergleich festgelegt wird. Sie vergisst aber die Kernfrage, jene nach der wirklichen Eignung des vorgeschlagenen Standortes. Denn: es soll nicht nur der Beste, sondern auch ein hinreichend guter Standort für ein dauerndes und sicheres Lager sein, wobei auch weiter führende Fragen, wie etwa jener des Vergleichs zu alternativen Lösungen und zentralen europäischen Lösungen in die Überlegung einbezogen werden müssen.
KNS: „Die KNS gibt zusätzlich folgende Hinweise für Etappe 3 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager:
– Im Hinblick auf die weitere Konkretisierung der Lagerprojekte bleibt die Forschung und Entwicklung im Bereich möglicher Behältermaterialien für HAA und bei der Konditionierung von SMA ein wichtiges Thema. Entsprechende Arbeiten der Nagra sollten zielgerichtet fortgeführt bzw. intensiviert werden.
– Im weiteren Prozess der Standortauswahl und der Lagerkonkretisierung sollten robuste Ansätze zur Lösung der Problematik der Gasentwicklung in einem geologischen Tiefenlager evaluiert werden. Dies können Massnahmen zur Reduktion der Gasbildung ebenso wie Massnahmen zum kontrollierten Abführen der im Tiefenlager gebildeten Gase sein, wobei aus Sicht der KNS die Vermeidung bzw. Reduktion der Gasbildung Priorität hat. Wichtig ist der Nachweis der Funktionalität der geplanten Massnahmen, insbesondere im Fall von technischen Massnahmen zum Abführen von Gas aus einem Tiefenlager.
– Das Prozessverständnis zur Selbstabdichtung im Opalinuston sollte anhand vertiefter Untersuchungen in Etappe 3 SGT verbessert werden. Zu betrachten sind dabei insbesondere die Zeitskalen, auf denen die relevanten Prozesse ablaufen, sowie für das HAA-Lager die Auswirkungen der Wärmefreisetzung aus den abgebrannten Brennelementen auf diese Prozesse. Die Thematik des Selbstabdichtungsvermögens ist auch für den angestrebten satten Kontakt zwischen Versiegelungsmaterial und Gebirge im Bereich der von der Nagra geplanten Zwischensiegel in den HAA-Lagerstollen von Relevanz.
– Die von der Nagra entwickelten hydrogeologischen Lokalmodelle können nach Ansicht der KNS die Herkunft und die Fliesswege der Mineral- und Thermalwässer im Bereich der geologischen Standortgebiete noch nicht in einem hinreichenden Detaillierungsgrad erklären bzw. abbilden. Im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Schutz von Mineral- und Thermalwasservorkommen sollten daher im weiteren Verlauf des Sachplanverfahrens detailliertere hydrogeologische Modelle angestrebt werden, die bereits vorliegende und neu gewonnene Daten integrieren.
– Bezüglich der Variante eines Kombilagers ist davon auszugehen, dass diese im weiteren Verfahrensablauf sicherheitstechnisch im Vergleich zu zwei getrennten Lagern für HAA und SMA zu beurteilen sein wird. Die hierfür erforderlichen Grundlagen hinsichtlich Lagerkonzeption bzw. -auslegung sollten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen der Abfalltypen im Zuge von Etappe 3 SGT erarbeitet werden.
– Aus Sicht der KNS ist der Vorrang des Schutzes eines geologischen Tiefenlagers vor Interessen der Rohstofferkundung und -nutzung langfristig sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund sollte im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens eine bessere Kenntnis der räumlichen Ausdehnung und des Aufbaus der Füllung des Nordschweizer Permokarbontrogs angestrebt werden.“
Kommentar: Einmal mehr insistiert die KNS auf der Wichtigkeit der angemessenen Berücksichtigung aller Sicherheitsaspekte, sowie der Frage der Naturressourcen. Es ist einzig zu hoffen (bzw. zu fordern), dass die Empfehlungen der KNS ernst genommen werden.
Schlussfolgerungen der Blogautoren
Inhaltlich macht das Gutachten der KNS vor allem eines deutlich: es besteht ein tiefer Graben zwischen den Kenntnissen die notwendig wären, um eine langfristig sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle in einem geologischen Tiefenlager garantieren zu können und dem Kenntnisstand und den Forschungsabsichten der Nagra, wie sie etwa aus dem sogenannten „Entsorgungsprogramm“ und aus dem Bericht “Konzepte der Standortuntersuchungen für SGT Etappe 3”[1] hervorgehen. Dieser Graben betrifft alle Teile der Operation:
- Sie beginnt bei der Abfallform und den Abfallgebinden, etwa mit der Frage der zur Verhinderung von Gasbildung notwendigen Abfallbehandlung (z.B. Notwendigkeit der Verbrennung von organischen Abfallmatrizen), dem Material zur Abfallverpackung und dem Gewicht u.a. Abmessungen der Gebinde.
- Es geht weiter mit der Frage Dimensionierung der Lagerstollen u.a. Räumlichkeiten zur Abfallmanipulation. Die heute gewählten Abmessungen stehen im Widerspruch zu den Anforderungen bzgl Stabilität im geologischen Untergrund.
- Es folgen Fragen zum Verhalten des Muttergesteins bei Gasbildung.
- Die Frage der Zugänge zum Tiefenlager, bzw. die Frage der Sicherheit der Zugänge (Stollen, Schächte) bleibt gestellt.
- Sodann sind die an Lagerstandorte gebundenen Fragen zur Sicherheit zu erwähnen, wie etwa die Frage der möglichen Ressourcenkonflikte (Geothermie, Kohlenwasserstoffe, Baustoffe u.a.m.). Eine weitere sehr wichtige Frage betrifft sodann die Langzeitsicherheit des Lagers gegen Erosion.
- Schlussendlich stellt die KNS auch die Gretchenfrage der Methodik, mit welcher die Endbeurteilung und gegenseitige Abwägung der Standortregionen erfolgen soll. Wesentlich ist bei dieser Frage auch der Zeitpunkt, zu welchem diese Methodik und die dabei verwendeten Kriterien festgelegt werden
Gefällig ist am KNS-Bericht, dass diese Fragen gestellt werden, ohne Rücksicht auf die Schwierigkeit ihrer Beantwortung zu nehmen.
Und doch: Die KNS hat nicht gewagt, ihre Fragen unverschlüsselt zu stellen. Die gewählte Sprache ist oft nur schwer verständlich. Einfache Sachverhalte werden verschlüsselt formuliert; erst klopft man der Nagra und dem Sicherheitsinspektorat auf die Schultern, bevor man die wirkliche Kritik und Sachfrage vorbringt. Auf die Frage der Durchsetzung gewisser Forderungen aus Etappe 1 des Sachplanverfahrens wird nicht eingegangen; sollen diese einfach untergehen?
Und eine letzte Kritik: Warum hat sich die KNS bloss darauf beschränkt, einzig die durch Nagra und Sicherheitsbehörde in ihren Berichten behandelten Fragen abzuhandeln? Wären nicht andere, ebenso grundsätzliche Punkte einer Hinterfragung würdig gewesen?
Wir werden dieser letzten Frage weiter nachgehen und versuchen, eben diese grundsätzlichen Fragen weiter herauszuschälen.
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Abkürzungen der KNS
ATA Alphatoxische Abfälle: Radioaktive Abfälle, deren Gehalt an Alphastrahlern den Wert
von 20‘000 Becquerel/g konditionierter Abfall übersteigt (Art. 51
Kernenergieverordnung KEV)
BD Wirtgestein ‚Brauner Dogger‘
BE (abgebrannte) Brennelemente
BFE Bundesamt für Energie www.bfe.admin.ch
EFF Wirtgestein Effinger Schichten
EGT Expertengruppe Geologische Tiefenlager www.egt-schweiz.ch
ENSI Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat www.ensi.ch
HAA Hochaktive Abfälle: abgebrannte Brennelemente und verglaste Spaltprodukte aus
der Wiederaufarbeitung (Art. 51 KEV)
JO Standortgebiet Jura Ost
JS Standortgebiet Jura-Südfuss
KEG Kernenergiegesetz SR 732.1
KEV Kernenergieverordnung SR 732.11
KNS Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit www.kns.admin.ch
LMA Langlebige mittelaktive Abfälle: Bezeichnung für diejenigen und SMA, die in einem
separaten Teil des HAA-Lagers eingelagert werden.
MA Mindestanforderung(en) (von der Nagra in Etappe 1 SGT für die Bewertung der
Indikatoren festgelegt, die den 13 Kriterien zu Sicherheit und technischer
Machbarkeit zugeordnet sind)
mFE massgebender Fall für die Einengung
MGL Wirtgestein Mergel-Formationen des Helvetikums
Nagra Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle www.nagra.ch
NAB Nagra Arbeitsbericht
NL Standortgebiet Nördlich Lägern
NTB Nagra Technischer Bericht
OA Optimierungsanforderung(en) (von der Nagra in Etappe 2 SGT bei der Abgrenzung
der optimierten untertägigen Lagerparameter teilweise weiter verschärfte und
angepasste Anforderungen an Indikatoren mit einem ausgeprägten flächenhaften
Bezug)
OPA Wirtgestein Opalinuston
SGT Sachplan geologische Tiefenlager www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle.ch
Standortsuche für geologische Tiefenlager
SMA schwach- und mittelaktive Abfälle: Alle radioaktiven Abfälle, die nicht den
hochaktiven oder den alphatoxischen zugeteilt sind
SR Standortgebiet Südranden
SR … Systematische Rechtssammlung www.admin.ch, Bundesrecht Systematische
Rechtssammlung
Swisstopo Bundesamt für Landestopografie www.swisstopo.admin.ch
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
VA Verschärfte Anforderung(en) (von der Nagra in Etappe 1 SGT für die Bewertung der
Indikatoren festgelegt, die den 13 Kriterien zu Sicherheit und technischer
Machbarkeit zugeordnet sind)
VKNS Verordnung über die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit SR 732.16
WLB Standortgebiet Wellenberg
ZNO Standortgebiet Zürich Nordost
[1] Nagra 2014: Konzepte der Standortuntersuchungen für SGT Etappe 3. Arbeitsbericht NAB 14-83. Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Wettingen.
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