Kernkraftwerk Beznau, Bild: ensi.ch
Am 12. April 2017 lesen wir auf der Vorkommnis Internet-Seite des ENSI[1]:
„KKB: Geschlossener Druckschieber im Notspeisewassersystem“
„Am 3. September 2016 stellte ein Operateur fest, dass der Druckschieber nach der Notspeisewasserpumpe fälschlicherweise geschlossen war. Dadurch wäre das Notspeisewassersystem im Anforderungsfall nicht für eine automatische Einspeisung verfügbar gewesen. Der Druckschieber hätte aber nach Erkennen der Fehlstellung jederzeit manuell geöffnet werden können.
Das Notspeisewassersystem speist sekundärseitig Wasser in die Dampferzeuger. Es steht bei einem Ausfall des Hauptspeisewassersystems für die Wärmeabfuhr aus dem Reaktor zur Verfügung. Das Hilfs- und das Notstandspeisewassersystem sind zwei weitere Systeme zur Dampferzeugerbespeisung bei nicht verfügbarem Hauptspeisewasser.
Ursache für die falsche Stellung des Druckschiebers war die fehlende Anweisung in einer Routinevorschrift für eine Reaktorschutzprüfung, den Schieber nach Abschluss der Prüfung wieder zu öffnen. Daher blieb der Schieber nach der Prüfung vom 14. August 2016 geschlossen. Die betroffene Vorschrift war im Rahmen der Nachrüstung der neuen Notstromversorgung (Projekt AUTANOVE) neu verfasst worden.
Während der Nichtverfügbarkeit des Notspeisewassersystems waren Haupt-, Hilfs- und Notstandspeisewassersystem gemäss den im jeweiligen Anlagezustand massgeblichen Vorgaben der Technischen Spezifikation betriebsbereit. Bei einem kombinierten Ausfall dieser drei Systeme wäre die Wärmeabfuhr durch die Bespeisung der Dampferzeuger mit Notspeisewasser aus dem Block 1 oder mittels Feuerwehrpumpen möglich gewesen.“
Diesmal dauerte es also „nur“ 3 Wochen, bis der Fehler entdeckt wurde. Aber doch: während 3 Wochen stand ein technisches System zur Bekämpfung der Folgen eines Notfalls nicht so zur Verfügung, wie dies eine Betriebsmannschaft im Falle eines Vorfalls erwarten darf. ENSI-Klassierung: unterhalb der INES-Skala.
Korrekt? Inkorrekt? Nun, einmal mehr vertraut man im Falle eines schweren Störfalls auf Glück und Improvisation. Darf man fragen, ob denn nach einem schweren Störfall, etwa nach einem Erdbeben, der Zugang zum Schieber zur Öffnung des Notwassersystems noch zugänglich gewesen wäre? Hätte er nicht ebenso gut durch abgestürzte Anlagenteile versperrt sein können? Oder: Hätte die Feuerwehr die Aussenwand des Reaktorgebäudes wirklich auch erreichen können, um ihren Schlauch an den hierzu vorgesehenen Anschlüssen ankoppeln zu können. Und wenn die Aarebrücke aus welchen Gründen auch immer, nicht befahrbar gewesen wäre? Verkehrsstaus reichen dazu aus.
Also: Wirklich Klassierung „Null“ auf der INES-Skala?
Einmal mehr (siehe unsern Blog-Beitrag vom 27. Februar 2017 zur Situation im Kernkraftwerk Leibstadt)[2] geschah dies in einem durch die AXPO betriebenen Kernkraftwerk. Einmal mehr wurde das Kadaver erst mit Verspätung entdeckt. Immer die gleichen Defizite bei Meldung und Kontrolle. Immer die selben Unterlassungen in der Information.Und einmal mehr: das ENSI deckt den Betreiber AXPO, statt die Kontrollen so auszuführen, wie es für eine Sicherheitsbehörde ansteht!
Sicher wissen die Leser, wie man deratiges anderswo bezeichnen würde[3]. Nur eben, in der schweizerischen nuklearen Sicherheit nicht. Ausser Spesen nichts gewesen? Einmal mehr: mit dieser Sicherheits-Kultur wird das Kapitel der Kernkraftwerke in der Schweiz wohl bald geschlossen werden!
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