Marcos Buser & Walter Wildi
Abbildung 1: Screenshot des Bildes zum Artikel «In 100 Jahren wird das Endlager verschlossen – oder doch früher?» der Nagra vom 20. März 2025
Wann beginnt die Endgültigkeit?
«Wann beginnt die Endgültigkeit? Nach heutiger Planung in 100 Jahren, also 2125. Dann soll das Schweizer Tiefenlager für radioaktive Abfälle komplett verschlossen werden», führt ein auf den 20. März 2025 datierter Beitrag der Nagra mit dem Titel «In 100 Jahren wird das Endlager verschlossen – oder doch früher?» das Thema der endgültigen Beseitigung der Schweizer radioaktiven Abfälle ein.[1] Und bereits im Titel erscheint ein Begriff, der eigentlich von Gesetzes wegen gar keinen Platz mehr im offiziellen Schweizer Entsorgungsvokabular haben dürfte: das Endlager. Wenn es also nach den Plänen dieser Nagra-Autoren ginge, würden nach dem– sogar beschleunigten – Verschluss ihres Endlagers mindestens neunhundertneunundneunzigtausendneunhundert (999’900) Jahre Endgültigkeit folgen, während der die Abfälle in rund 800 m Tiefe unbeeinflusst von den Ereignissen an der Oberfläche im Untergrund verbleiben würden. Fast eine Million Jahre würde nach dieser Denkart niemand auf die Idee kommen, das deponierte Uran (und zu Beginn auch das Plutonium) zu bergen und wiederzuverwenden. Auch käme in dieser Zeitspanne kein Staat oder andere Machtgruppe auf den Gedanken, diese Abfälle zurückzuholen, um sich für kriegerische Auseinandersetzungen zu wappnen. Schwere gesellschaftliche Unruhen würden ebenso wenig zum Aufbrechen oder Beschädigung des Endlagers führen wie Ressourcen- und Trinkwassersuche, Geothermie-Bohrungen oder archäologische Neugier. Vor allem aber: gemäss solchen Überlegungen gäbe es fast eine Million Jahre keine technische Entwicklung, welche das Eindringen in 800 m Tiefe mit einfachen Mitteln erlauben würde. Endgültigkeit wäre in diesem Sinne mit totalem Stillstand gleichgesetzt.
Wer die Entwicklung der Bohrtechnik seit der ersten Kernbohrung im Ölfeld Spindeltop in Texas (120 Jahre) bzw. der Schachtbau- und Tunnelbohrmaschinen allein in den letzten Jahrzehnten bedenkt, wird sich fragen müssen, wie der Gedanke eines vollkommenen Stillstands bei der Exploration des Untergrundes überhaupt aufkommen kann. Und wer das rasche Fortschreiten der Untergrundexploration in den letzten Jahrzehnten vor Augen hat, wird kaum daran zweifeln, dass das Löchern im «Schweizer Untergrundkäse» in unverminderter Geschwindigkeit und Dichte anhalten wird. Mit dem Effekt, dass sich das Eindringen – die sogenannte Intrusion – in ein geologisches Tiefenlager nicht verhindern lassen dürfte. Da werden auch die geplanten raumplanerischen Schutzmassnahmen der Behörden nicht weiterhelfen. Edikte und Verbote zum Schutze von Infrastrukturen oder heiligen Bezirken haben seit der Antike nie funktioniert, wie sich an unzähligen Beispielen zeigen lässt. Wen kümmern heute die Wasserbau-Reformen des Hadrian und seine Verbotstafeln? – eine erhalten Gebliebene bei Chagnon am Fusse des römischen Aquädukts von Gier bei Lyon zeugt heute noch davon. Wen interessieren die mit Fluchdrohungen zum Schutz von Heiligtümern und Grabstätten versehenen Inschriften im Heiligen Land, Ägypten oder Mesopotamien?[2] Wen die antiken Fluchformeln gegenüber jenen, «die Tontafeln zerstören, beschädigen, veruntreuen usw.».[3] Die archäologische Evidenz bestätigt bis in unsere Tage, dass kein dauerhafter Schutz von Objekten möglich ist, wie die jüngste Vergangenheit in Zusammenhang mit der Zerstörung von Kulturgütern durch radikalislamische Gruppen in den letzten 2 Jahrzehnten[4] zeigt. Es ist und bleibt illusorisch, im Rahmen geschichtlicher Prozesse irgendwelche Objekte mit Zutrittsverboten zu belegen oder gegenüber Raub und Zerstörung zu schützen. Kein auf ewige Gültigkeit angelegter Vertrag oder Pflichtkatalog ist letztendlich vor einem Bruch abgesichert. Kein Objekt mit wiederverwertbaren Materialien ist grundsätzlich gegenüber künftigem Recycling geschützt. Das Faktum, dass der Mensch historisch gesehen ein äusserst geschickter wie umfassend wirkender Wiederverwender und -verwerter war, ist eine umfänglich verbürgte wie mittlerweile banale archäologische Tatsache.[5] Und so wird man sich fragen müssen, wie man denn die endgültige Unversehrtheit eines Tiefenlagers und seine Überwachung denn gewährleisten will. Damit steht auch die von den Nagra-Autoren angeführte «Endgültigkeit» grundsätzlich auf dem Prüfstand.
Warum denn diese Beschleunigung?
Das Konzept der Kommission «Entsorgungskonzepte radioaktive Abfälle» (EKRA) führte aus materiellen wie Gründen der Akzeptanz eines geologischen Tiefenlagers die Überwachung der Anlagen über eine, durch die Gesellschaft zu bestimmende Zeit ein.[6] Nun plädieren die Autoren des oben erwähnten Artikels der Nagra dafür, den Zeitplan bis zum Verschluss des Lagers noch zusätzlich zu verkürzen und den Prozess des Verschliessens zu beschleunigen. Damit wird die grundlegende Essenz der Überwachung durch ein Pilotlager und die in Kernenergiegesetz und -Verordnung festgelegten Prinzipien ohne parlamentarische bzw. fachliche Diskussionen durch den Vorhabenträger ausgehebelt bzw. durch die Experten der Aufsichtsbehörde gebilligt. Begründet wird dieses Ansinnen mit Krieg und Krisen, welche einen rascheren Verschluss des Endlagers erfordern würden, wie auch die bildliche Aufbereitung eingangs dieses Artikels zeigt (Abbildung 1). Konsequenterweise müsste man dann das «Endlager», – wie auch im finnischen Konzept vorgesehen, – vergessen, damit die «Endgültigkeit» beginnen kann. Zu überwachen bräuchte man bei einer auf «Endgültigkeit» ausgelegten Anlage gar nichts mehr.
Natürlich kann man ein solches Drehbuch für die Zukunft ins Auge fassen. Empfehlenswert wäre dann zumindest zu prüfen, wie konsistent solche Argumentationen sind, um sich mit den verwendeten Begründungen nicht blosszustellen. Zum einen beziehen sich diese Überlegungen auf das bereits erwähnte Arsenal an Geräten zur Untergrundexploration bzw. zur Rückholung der Abfälle zwecks Wiederverwertung. Zum anderen aber auch auf das Risiko, das von radioaktiven Abfällen für Mensch und Umwelt von bestehenden Anlagen aus ausgeht. Denn bis zum Verschluss des Endlagers stehen oder wässern hochradioaktive Brennelemente jahrzehntelang und länger mangelhaft geschützt vor «Krisen, Krieg und Apokalypse» in der Schweizer Landschaft: 4 Reaktoren mit ihren Brennelementen und ihren Abklinglagern an drei Standorten, zwei Zwischenlager an zwei KKW-Standorten (Zwibez, Gösgen), davon eines mit Nasslagerung der abgebrannten Brennelemente, zwei weitere Zwischenlager auf dem Gelände des Paul-Scherrer-Instituts (Zwilag, BZL). Alles Betonklötze ohne besondere Schutzwirkung im kriegerischen oder terroristischen nuklearen und nicht-nuklearen Ernstfall. Sollte man sich darum nicht eher fragen, ob eine längerfristige unterirdische Zwischenlagerung (und möglicherweise ein grundlegender Transfer von Nuklearanlagen in den Untergrund) nicht den besseren Schutz der Zivilbevölkerung gewährleisten könnte als ein überstürztes Beschleunigungs-Programm zum Verschluss eines Tiefenlagers in rund 100 Jahren?
Man könnte sich auch fragen, wie die Bedrohungssituationen sich seit dem zweiten Weltkrieg entwickelt hat. Die beiliegende Abbildung 2 aus dem Bericht eines der Blogautoren aus dem Jahr 2014 zeigt die Entwicklung beim Bau von Atommeilern im Kontext des kalten Krieges. Im Zeitfenster also, in das der Kalte Krieg in die heisseste Phase ging, wurden am meisten Atomkraftwerke (und Zwischenlager) an der Oberfläche erstellt und in Betrieb genommen – ob in Europa, in Amerika oder in der Sowjetunion. Um Krisen, Kriege und Apokalypse blieb es in diesem Kontext von atomfreundlicher Seite (inklusiv Nagra) erstaunlich still! Nun, da immer noch mehrere hundert dieser alten Reaktoren weltweit mit ihren Zwischenlagern betrieben werden und grosse – auch in der Schweiz gelegene – Pläne für neue Reaktoren für die Zukunft ausgearbeitet werden, will der Schweizer Entsorger ein Programm zur Verschliessung des geologischen Tiefenlagers in der Nordschweiz beschleunigen. Mit dem Argument der Krisen- und Kriegsgefahr!

Abbildung 2: Entstehung nuklearer Risiken im zeitlichen Kontext[7]
Korrigenda: ZWILAG = zentrales Zwischenlager Würenlingen
Die ab den 1980er Jahren in der Schweiz geführte Diskussion um das «Hüten» hochradioaktiver Abfälle über die «Ewigkeit» zeigte die grundsätzliche Verletzlichkeit einer langfristigen sicheren Verwahrung der hochtoxischen Abfälle in künstlichen Mausoleen an der Oberfläche schon seit Jahrzehnten auf. Vertreter der Nagra – allen voran der ehemalige Bereichsleiter «Kommunikation und Public Affairs» – nutzen diese Argumente darum auch gerne in Vorträgen, um auf die längerfristigen atomaren Gefahren der Abfälle in oberflächlichen Anlagen aufmerksam zu machen. Etwa mit einem Bild der vernichtenden Bombardements von Dresden im Februar 1945 (Abbildung 3). Man wollte damit darlegen, dass nur eine unterirdische Lagerung radioaktiver Stoffe hinreichende Sicherheit im Krisen- und Kriegsfall gewährleisten könne. Diesem Narrativ folgt auch der einleitend zitierte Artikel der Nagra, indem er sich auf den vom ENSI in Auftrag gegebenen und von der Beraterfirma Basler&Hoffmann erarbeiteten Experten-Bericht «Verschlussmassnahmen in Krisensituationen» abstützt, der ebenso apokalyptische Szenarien (S. 15-16) und Botschaften entwickelt, um einen möglichst raschen Verschluss eines zum Endlager umfunktionierten Tiefenlagers zu rechtfertigen.[8]

Abbildung 3: Das vom ehemaligen Bereichsleiter «Kommunikation & Public Affairs» der Nagra häufig benutze Bild zur Versinnbildlichung der Zerstörung von atomaren Anlagen an der Oberfläche anhand der Bombardements der Alliierten auf deutsche Städte zu Ende des zweiten Weltkriegs
Dabei ist die Feststellung, dass die unterirdische Lagerung zweifelsohne sicherer ist, als die oberirdischen Alternativen, richtig, sofern die betrieblichen Risiken unter Tage gewährleistet werden können. Nur muss dann konsequenterweise auch gefragt werden, warum dann Risikotechnologien wie die Nukleartechnik in einem übergeordneten Kontext entwickelt und über die ganze Landschaft verteilt wurden und werden bzw. in anderen europäischen Ländern weiter betrieben würden, wenn das Schweizer Tiefenlager bereits verschlossen wäre. Die durch die Nagra aus der Mottenkiste hervorgeholte apokalyptische Rhetorik zur Unterlegung und Verteidigung der eigenen Strategie der Untertagelagerung schürt in diesem Sinne unnötigerweise Ängste und trägt nicht im Mindesten zu einer Entschärfung der effektiven Risiken bei. Wie dies schon der rumänische Historiker Lucian Boia vor Jahrzehnten in seiner hervorragenden und humorvoll geschriebenen Geschichte der Apokalypsen treffend feststellte: das Ende der Welt ist wirklich eine Geschichte ohne Ende.[9]
Keine Alternativen bei der Entsorgung von HAA?
Die Präferenzen bei der Entwicklung und Wahl der Entsorgungsstrategien spiegeln bestehende Strukturen bzw. eingespielte Entscheidungssysteme und -Muster wider. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der «Joint Convention» für Atomabfälle der Internationalen Atomenergie-Agentur aus dem Jahr 1997 obliegt dem Bewilligungsinhaber (license holder) die Planung und Festlegung eines Entsorgungsprogramms. Die Aufsicht (regulatory body) wird einer staatlichen Regulierungsbehörde zugeteilt. Es ist die auf die Nukleartechnologie angewendete generelle Formel des Verursacherprinzips: Der Verursacher führt, die Aufsicht prüft die eingegebenen Projektierungsunterlagen – soll und darf aber nicht in strategischen und planerischen Bereichen mitdenken. Auf diese Weise obliegt die Festlegung einer Strategie zur Entsorgung einem einzigen Player, ungeachtet seiner Interessensverflechtung bzw. seiner Fähigkeiten und seines Willens, eine regelmässige und systematische Überprüfung von Entsorgungsoptionen und Alternativen sicher zu stellen. Dies ist ohne Zweifel eine krasse Schwachstelle bzw. Fehlkonstruktion im (an sich sinnvollen) Verursacherprinzip, wie dies auch die Altlastenproblematik überdeutlich zeigt. Es muss nämlich möglich sein, frühzeitig und über die Dauer eines Planungsprozesses Fehler zu orten und zu berichtigen. Dies ist aber selten durch die planende Organisation möglich, weil diese durch zu viel Nähe am eigenen Projekt in der Falle der Befangenheit steckt. Programmkorrekturen ergeben sich demzufolge in den meisten Fällen durch ein Scheitern des Projektes bzw. durch Einwirkungen von aussen (Kritik von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Behörden, usw.). Diese Erkenntnis gilt nicht nur für die Schweiz. Auch die Joint Convention der IAEA hilft da nämlich nicht weiter, wenn sie ein Qualitätsmanagement nur generell und ansatzweise anspricht und die konzeptionelle Planung vernachlässigt (Art 23).[10] Denken, Hinterfragen und Berichtigen gehören zwingend zur Sicherstellung von qualitativ hochstehenden Projekten.[11]
Die internationale «nuclear community» hat sich in den letzten Jahrzehnten eindeutig für den Weg der Endlagerung oder geologischen Tiefenlagerung ausgesprochen. Unter den gegebenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen war es darum nachvollziehbar, dass auch in der Schweiz eine regelrechte Fixierung auf den Entsorgungspfad des Endlagers in mehreren hundert m Tiefe erfolgte, ungeachtet der sich mehrenden Probleme, die sich bei der Umsetzung konkreter Projekte ergaben.[12] Die nun aufkommende, zu prüfende Option des Transmutationsprojektes «Transmutex» könnte in diesem Sinne den bisher eingeschlagenen Weg des Untertagelagers grundlegend in Frage stellen. Die Voraussetzungen für die Lagerung von radioaktiven Reststoffen ohne bzw. mit Transmutation sind massgebend anders. Aber es kann auch in anderen technologischen Feldern damit gerechnet werden, dass sich in absehbaren Zeitfenstern Innovationssprünge ergeben mit deutlich verbesserten Einschlusstechniken für die langlebigen radioaktiven Abfälle. Womit wiederum ein anderer Umgang mit solchermassen immobilisierten Rückständen resultiert und sich neue Strategien für abgereicherte Reststoffe mit begrenzter Lagerdauer ergeben könnten. Implizit heisst dies, dass eine Beharrung auf der bisher verfolgten Strategie der Untertagebergwerke mit Einschluss der Abfälle in grossen Lagerbehältern aus Stahl und weiteren Legierungen nicht wirklich empfehlenswert sein dürfte. Denn auch der Sicherheitsnachweis eines End- oder Tiefenlagers (safety case) erfolgt nie durch einen Tatsachenbeweis, sondern durch Wahrscheinlichkeits-Berechnungen über die langfristige Entwicklung des Objektes. Ein solcher Sicherheitsnachweis ist aber der effektiven physikalischen und chemischen Behandlung von Abfallstoffen immer unterlegen. Eine Ausweitung bei der Betrachtung, Analyse und Entwicklung weiterer möglicher, technisch gestützter Entsorgungsoptionen ist deshalb zwingend notwendig. Dies setzt allerdings voraus, dass ein solcher Prozess auch mit der Bereitschaft einhergeht, einen wissenschaftlich offenen Ideen- und Meinungsaustausch zu führen.
Ungebundenheit im wissenschaftlichen Denken
Wie dem einleitend zitierten Artikel der Nagra zu entnehmen ist, findet eine solche Öffnung jedoch nicht statt. Argumente und Übergelungen, die nicht in das eigene Narrativ des geologischen Tiefenlagers passen oder dieses in Frage stellen würden, werden deshalb möglichst übergangen. Die angewendete Methode ist einfach: man schweigt sich zum unliebsamen Thema möglichst aus und sitzt die aufkommende Kritik aus, in der Hoffnung, diese würde sich dann von selbst erledigen. Reagiert wird nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, wie etwa im Fall der Frage 181 im Technischen Forum Sicherheit. Es ist ein altbekanntes Muster, das die Schweizer Geschichte der Entsorgung radioaktiver Abfälle (und nicht nur sie) seit ihrem Beginn begleitet hat. Grundlegende Planungsfragen waren in diesem historischen Prozess immer besonders umstritten. Die Vorhabenträger wehrten aber von Anbeginn an die geäusserte wissenschaftliche wie gesellschaftliche Kritik ab, auch wenn sich danach herausstellte, dass der Weg falsch gewählt worden war und die Beanstandungen richtig waren. Irrtümer und Fehler wurden nachträglich aber nie zugegeben. Weder von der Nagra noch von den zuständigen Behörden. Eine Fehlerkultur, die diesen Namen verdient, konnte sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen deshalb gar nicht entwickeln. Das freie Denken ohne Geländer, wie es die Philosophin Hannah Arendt ausdrückte, oder die bewusste Einbindung von Kritik und Widerspruch in einen offenen wissenschaftlichen Prozess, waren weder im Interesse einer interessengebundenen Organisation wie der Nagra noch jenem der zuständigen staatlichen Institutionen. Statt das Prinzip der thematischen Öffnung zu fördern, verteidigte die Genossenschaft stets eine projektbezogene und damit eingeengte Arbeitsweise, womit sie sich gegenüber möglichen Alternativen verschloss und schmerzhafte nachträglichen Korrekturen an ihren Grundplanungen vornehmen musste.
Im aktuellen Kontext wiederholt sich einmal mehr der alte Abwehrreflex, proaktiv neue Optionen und Alternativen der nuklearen Entsorgung aufzugreifen und auszuleuchten. Die Strategie der Transmutation ist definitiv eine unliebsame Konkurrentin der Endlagerstrategie hochradioaktiver Abfälle und relativiert deren Planungen tatsächlich in sehr grundlegender Art und Weise. Umso mehr braucht es in dieser Situation einen aktualisierten Kompass, der es erlaubt, die potentiellen Wege im Licht laufender technologischer Entwicklungen neu auszuleuchten und die Weichen frühzeitig in andere Richtungen zu stellen. In einer Zeit, in der sich grosse Fortschritte bei der Rückgewinnung und Behandlung hochradioaktiver Abfallstoffe abzeichnen könnten, ist es ein Gebot der Vernunft sich diesen neuen technologischen Entwicklungen und ihren Auswirkungen zu stellen. Denn die aus dem Endlagerkonzept beanspruchte «Endgültigkeit» im Umgang mit hochradioaktiven Abfällen könnte sehr wohl schon bald durch ein neues Paradigma der umfassenden Behandlung und Risikoverminderung des hochtoxischen radioaktiven Inventars verdrängt und abgelöst werden.
[1] https://nagra.ch/in-100-jahren-wird-das-endlager-verschlossen-oder-doch-frueher-verschluss/
[2] Assmann, Jan, 1993. Altorientalische Fluchinschriften und das Problem performativer Schriftlichkeit. Vertrag und Monument als Allegorien des Lesens. In: Gumbrecht, Hans Ulrich, Pfeiffer, K.Ludwig (Hg.), Schrift (Materialität der Zeichen: Reihe A, 12), München 1993, S. 233-255. http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/propylaeumdok/3491/1/Assmann_Altorientalische_Fluchinschriften_1993.pdf (29.03.25)
[3] Assmann, Jan, 1993. S. 253-254
[4] Zerstörung der Bamian-Statuen in Afghanistan, der Timbutku-Handschriften in Mali oder der historischen babylonischen Kulturgüter in Syrien und Irak
[5] https://www.youtube.com/watch?v=GIE2cfC9iiA
[6] EKRA, 2000.
[7] INA 2014. «Hüten» versus «Endlagern»: eine Standortbestimmung 2014. Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft. Zuhanden Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat. https://www.ensi.ch/de/wp-content/uploads/sites/2/2014/09/hueten_vs_endlagern_2014-ensi_marcos_buser.pdf (31.03.2025)
[8] Siehe dazu auch die im Sommer 2019 veröffentlichte Kritik am Bericht von Basler&Hoffmann: https://www.nuclearwaste.info/verschlussmassnahmen-in-krisensituationen-eine-analyse-des-expertenberichts-basler-hofmann-2018-im-auftrag-der-aufsichtsbehoerden/. Ähnlich argumentiert ein inzwischen veröffentlichter Beitrag der Nagra vom 31. März 25 über Zwischenlager https://nagra.ch/zwischenlagerung-wo-sind-unsere-radioaktiven-abfaelle/
[9] Boia, Lucian, 1999. La fin du monde – une histoire sans fin. Ed. Découverte.
[10] Joint Convention, ARTICLE 23. QUALITY ASSURANCE Each Contracting Party shall take the necessary steps to ensure that appropriate quality assurance programmes concerning the safety of spent fuel and radioactive waste management are established and implemented. https://www.iaea.org/sites/default/files/infcirc546.pdf (31.3.2025)
[11] Zu erfolgreicher Planung siehe die zahlreichen Artikel von Flyvbjerg Bent, unter anderen auch das 2023 veröffentlichte Buch «How Big Things Get Done». Siehe auch die zahlreichen Interviews auf youtube https://www.youtube.com/watch?v=yNvs4YqI18A
[12] Cf. Die seit Jahren auf diesem Blog publizierten Beiträge zu den Schwachstellen konkreter Endlagerprojekte wie Asse II, Morsleben, WIPP, Stocamine usw.











«Transmutation», eine schwer verdaubare Kost? (I)Von der geologischen Tiefenlagerung zu neuen Ufern
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