Neue Alpentransversalen NEAT
Die Idee eines Eisenbahn-Basistunnels durch den Gotthard brachte die Kommission Eisenbahntunnel durch die Alpen (KEA) in den 1960er Jahren auf. Nach dem generellen Einverständnis des Bundesrats, begann die Planung für die NEAT (Neue Eisenbahn-Alpentransversalen) im Jahr 1986. Die endgültige Wahl einer konkreten Variante, einerseits durch Gotthard und Ceneri und andererseits durch den Lötschberg (in Ergänzung zum bereits bestehenden Simplon-Basistunnel) erfolgte 1996. Das Projekt (und seine Finanzierung) wurden in einer nationalen Abstimmung im Jahr 1998 durch das Volk abgesegnet. Bereits 2007 fuhren die ersten Personenzüge durch den neuen Tunnel am Lötschberg und im Jahr 2016 wurde der Basistunnel am Gotthard eingeweiht, gefolgt vom Ceneri im Jahr 2020. Die Konkretisierung des Grossprojektes dauerte also nicht mehr als ein Viertel-Jahrhundert[1]. Die Endkosten wurden im Jahr 2017 auf 22.6 Milliarden CHF geschätzt.
Bauherren der NEAT waren die BLS Alptransit SA (eine Tochtergesellschaft der Bahngesellschaft Bern-Lötschberg-Simplon, BLS) für den Lötschberg und die Alptransit Gotthard AG (eine Tochtergesellschaft der Schweizerischen Bundesbahnen, SBB) für Gotthard und Ceneri. Hauptaktionäre der BLS AG, einer Gesellschaft mit privatrechtlichem Status, sind der Kanton Bern mit 55,8 Prozent Anteil und die Schweizerische Eidgenossenschaft mit 21,7 Prozent Anteil. Die SBB sind ein öffentlich-rechtliches Unternehmen, welches sich zu 100% in den Händen des Bundes befindet.
Planung und Bau der NEAT stellten für die Geologie und die Geologen eine grosse Herausforderung dar. Problematisch war etwa die bautechnische Klassierung verschiedener, voraussichtlich anzutreffender Gesteinstypen, etwa im Bereich des Tavetscher Zwischenmassivs, unter der hohen Überlast (bis 2450 m). Problematisch war auch der Schutz der Quellen und einiger Stauseen entlang der geplanten Linienführung. Aber die wohl heisseste Frage stellte sich für den Basistunnel unter dem Gotthard. Es war die Frage, ob die an der Oberfläche aufgeschlossene Piora-Mulde mit ihren zuckerförmigen, kaum verfestigten Dolomitsanden auch in der Tiefe, auf dem Niveau des projektierten Eisenbahntunnels in derselben Form vorlag. Wäre dem so gewesen, so hätte dies für den Bau eine riesige Schwierigkeit dargestellt; es stellte sich im Extremfall die Frage der «Machbarkeit» des Projektes. Die Debatte unter Geologen und Ingenieuren wurde nicht nur intern, sondern auch öffentlich und über die Medien geführt. Der Bund setzte u.a. die Eidgenössische Geologische Fachkommission (EGK) als Vermittlerin ein, welche die verschiedenen Parteien zu einer offenen Debatte einlud. Die Kommission betreute auch die vom Bund eingesetzte Oberexpertise. Schlussendlich wurde ein Ansatz gefunden, um die betroffene Zone durch sternförmig angelegte Sondierbohrungen aus einem Pilotstollen auf mittlerer Bergtiefe erkunden zu können. Dabei wurden im Bereich der Piora-Mulde auf dem projektierten Tunnelniveau Festgesteine angetroffen, welche problemlos durchstossen werden konnten.
Ausserdem: Das Projekt NEAT wurde durch eine, manchmal kurzzeitig durch eine zweite Generation von Ingenieuren und Geologen durchgeführt. Einmal erworbene Erfahrung blieb dem Projekt erhalten und verhalf bis zuletzt zu einer zügigen, kompetenten Umsetzung.
Nukleare Entsorgung
Kernkraftwerke werden in der Schweiz seit dem Jahr 1969 betrieben. Ein erstes Entsorgungsprojekt wurde nach dem Referendum zum Bundesbeschluss über das Atomgesetz vom 6. Oktober 1978 in die Wege geleitet. Es startete mit dem von der Nagra (Nationale Genossnschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, s.u.) konzipierten «Projekt Gewähr 1985»[2] . Dabei handelte es sich um einen «Machbarkeitsnachweis», welcher die generelle Machbarkeit der «sicheren und dauernden Entsorgung» an konkret, d.h. standortbezogen zu erhebenden Daten nachzuweisen hatte. Die ersten Lagerstollen sollten im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts in Betrieb gehen. Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) akzeptierte der Bundesrat den Nachweis im Jahr 1988 am „Modell“-Standort Oberbauenstock (Kt. UR/NW). Für hochradioaktive Abfälle (HAA) akzeptierte der Bundesrat zwar den Nachweis der grundsätzlichen Machbarbeit und Sicherheit, nicht aber den Standortnacheis. Diesbezüglich verlangte er eine Ausdehnung der Wirtgesteinsoptionen vom ursprünglichen «Kristallin»-Gestein der Nord- und Ostschweiz auf sedimentäre Formationen. Den von der Nagra erarbeiteten Nachweis der grundsätzlich machbaren Entsorgung akzeptierte der Bundesrat per Verfügung im Jahr 2006 formell für ein HAA-Lagerkonzept in einer sedimentären Tonsteinschicht („Opalinuston“). Abgelehnt wurde hingegen der gleichzeitig von der Nagra beantragte Standort im Zürcher Weinland. Stattdessen verfügte der Bund im Jahr 2007 – in Anlehnung an das seit 2005 gültige Gesetz für Kernenergie (KEG) und das Raumplanungsgesetz – für die koordinierte Standortsuche unter seiner Federführung den «Sachplan geologische Tiefenlager» (SGT).
Gemäss SGT sollte die Nagra Standorte für die zwei Lagertypen (SMA und HAA) vorschlagen, sowie die Grundlagen für die Gesuche für Rahmenbewilligung erarbeiten. Gemäss dem neuesten Kalender des BFE würde die Rahmenbewilligung (bzw. die Rahmenbewilligungen) anno 2030-31 durch das Parlament behandelt und nach einer allfälligen Volksabstimmung (fakultatives Referendum) in Kraft treten. Falls die Rahmenbewilligung schliesslich rechtsgültig erteilt wird, kann die Standorterkundung untertag beginnen, als Grundlage für die Phase der Baubewilligung und des Lagerbaus. Danach wird das Gesuch um die Betriebsbewilligung erarbeitet; dessen Genehmigung ist die Voraussetzung für die Einlagerung der nuklearen Abfälle. Sah der Bericht des BFE «Konzeptteil geologische Tiefenlager» im Jahr 2008 noch eine Inbetriebnahme des Lagers für SMA ab 2030 und für HAA ab 2040 vor, so verschieben sich diese Daten entsprechend dem heute absehbaren Ablauf des Sachplans um Jahrzehnte [3]. Das Projekt für die nukleare Entsorgung der Schweiz wird damit zu einem Jahrhundertprojekt.
Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle obliegt gemäss KEG (Art. 31) den Abfallproduzenten. Diese sind einerseits die Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke und andererseits der Bund, welcher für die Einsammlung und Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF-Abfälle) zuständig ist. Im Jahr 1972 gründeten die Betreiber zusammen mit dem Bund die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Genossenschafter der Nagra sind:
- BKW FMB Energie AG, Bern
- Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Däniken
- Kernkraftwerk Leibstadt AG, Leibstadt
- Axpo AG, Baden
- Alpiq AG, Olten.
- Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG
- Schweizerische Eidgenossenschaft
Die Betreiber der Kernkraftwerke und Genossenschafter der Nagra sind über die Elektrizitätsgesellschaften grösstenteils im Besitz der grossen Mittellandkantone.
Die Nagra ist eine privatrechtliche Genossenschaft. Sie untersteht einzig der Kontrolle ihrer Genossenschafter, die auch ihr Budget festlegen. Fachlich und bezüglich ihrer Projektführung untersteht die Nagra keiner Aufsicht. Das Nukleare Sicherheitsinspektorat (ENSI) und die Kommission für Nukleare Entsorgung (KNE) begutachten die durch die Nagra im Namen der Abfallproduzenten erstellten Fachberichte; das Bundesamt für Energie (BFE) führt die Agenda und erarbeitet die Beschlüsse des Bundesrates.
Das Pflichtenheft der Nagra umfasst folgende Aufgaben[4]:
- Inventarisierung aller radioaktiven Abfälle der Schweiz aus Kernkraftwerken, Medizin, Industrie und Forschung
- Planung geologischer Tiefenlager für die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle
- Durchführung erdwissenschaftlicher Abklärungen
- Erbringen der Sicherheitsnachweise für mögliche Standorte geologischer Tiefenlager
- Transparente Information der Öffentlichkeit
- Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung
Nicht eingeschlossen sind in dieser Liste Bau und Betrieb der geologischen Tiefenlager.
Swissnuclear, der Verband der Kernkraftwerkbetreiber, schätzt die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der fünf Reaktorblöcke und die Entsorgung der Abfälle zurzeit auf 23 Milliarden Franken. Anno 1983 lagen die Kostenschätzungen bei 2 Milliarden, 2001 bei 14 Milliarden, 2006 bei 17.3 Milliarden, 2011 bei 20,5 Milliarden CHF [5].
Die nukleare Entsorgung, insbesondere der hochradioaktiven Abfälle, stellt für die Geologie und die Geologen eine grosse Herausforderung dar. Die am schwierigsten zu beantwortende Frage ist jene nach dem „Nachweis“ der Lagersicherheit über eine Dauer von bis zu 1 Million Jahren. Dies entspricht etwa der halben Dauer der vergangenen Eiszeiten, während denen das Relief des Alpenvorlandes und seiner Haupttäler einer Erosion von bis zu mehreren hundert Metern ausgesetzt war. Auch die Wasserzirkulation im Untergrund veränderte sich in dieser Zeit erheblich.
Seit Beginn des Projektes „Gewähr“ haben neue geologische Erkenntnisse das vorerst für die Entsorgung allzu optimistische Bild der Geologie der Schweiz getrübt. Als erstes erwies sich die Option der Lagerung im tiefen Untergrund der Nord- und Ostschweiz, in Gneisen und Graniten als nicht realisierbar: Die Tiefbohrung von Weiach wies im Monat Mai 1983 eine tiefe, mit Sedimenten aus der Perm- und Karbonzeit gefüllte tektonische Grabenstruktur im Untergrund des Falten- und Tafeljuras nach, den sogenannten «Permokarbon-Trog»[6]. Und dieser Trog hat es in sich: tektonische Aktivität, Geothermie, Kohleflöze, eventuelle Gasvorkommen sind ebenso viele Gründe, welche höchste Vorsicht bei der Nutzung der Nebengesteine und der überlagernden sedimentären Gesteine gebietet. Der Permokarbon-Trog wurde so für das Projekt der nuklearen Entsorgung zum Äquivalent der «Piora-Mulde» für die Alpentransversalen (NEAT): er stellt(e) die Machbarkeit der Entsorgung im Untergrund der Schweiz ernsthaft in Frage.
Auch andere geologische Schwierigkeiten tauchten im Verlaufe der Zeit auf. So unterschätzte man namentlich den Stellenwert der möglichen Tiefenerosion durch künftige Vergletscherungen. Dann erschien in einer Sondierbohrung bei Bülach eine Zone mit Korallenkalken, ausgerechnet im Bereich der zur dauerhaften Isolation eines eventuellen geologischen Tiefenlagers zählenden Rahmengesteins-Schichten im Dach des Opalinustons [7].
In der laufenden Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager unterlässt die Nagra eine vertiefte Erkundung des Permokarbon-Trogs; er „verschwindet“ einfach unter den Schichten der Trias. Im Korallenriff von Bülach wiederum sieht die Nagra gemäss Aussagen gegenüber dem «Zürcher Unterländer» «kein Problem, aber auch keinen Vorteil» [8]. Trotzdem hat die Nagra, ohne dies zu kommentieren, ihr Bohrprogramm in der Etappe 3 des Sachplans offensichtlich der Frage der lateralen Ausbreitung der Korallenkalke angepasst.
Ausserdem: Heute beschäftigt sich bereits die dritte Generation von Geologen und Ingenieuren mit dem Entsorgungsprojekt. Und sollte das Projekt bis zur Eröffnung des ersten geologischen Tiefenlagers noch weitere 50 Jahre dauern, so dürfte man wohl mindestens die fünfte Generation erreichen. Die Konsequenz ist fortlaufender Verlust von Erfahrung und Kompetenzen, welche jeweils durch jede neue Generation wieder neu erworben werden müssen.
Neue Alpentransversalen NEAT vs. Nukleare Entsorgung Schweiz: Ein Quervergleich
Kann man ein epochales Grossprojekt für den Bau von Eisenbahntunnels mit einem Programm für geologische Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle vergleichen? In Fragen der strategischen Planung, der Programmführung und der Vorgehensweisen in jedem Fall! In beiden Grossprojekten erwartete und erwartet die Öffentlichkeit zudem die Realisierung wichtiger (für die Entsorgung: lebenswichtiger) Infrastrukturen.
Vergleichen wir die zwei Projekte, so fallen folgende Ähnlichkeiten auf:
- Beide Projekte betreffen wichtige nationale Anliegen, sei es bezüglich moderner Transportinfrastrukturen, sei es bezüglich nachhaltigem Abfall-Management.
- Beide Anliegen sind gesetzlich verankert.
- Die Budgets der beiden nationalen Grossprojekte sind in der Grössenordnung vergleichbar.
Damit wären die positiven Vergleichspunkte wohl erschöpft. Die andern Vergleichspunkte zeigen wesentliche Divergenzen:
- Projektdauer: ¼ Jahrhundert für die Umsetzung der NEAT, ein Jahrhundert (oder mehr?) für die Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager und mindestens anderthalb Jahrhundert bis zu deren Verschluss. Dabei konnten ursprünglich beide Grossprojekte als schwierig bezeichnet werden. Selbst an ihrer Machbarkeit konnte (und kann heute noch für die nukleare Entsorgung) gezweifelt werden.
- Im NEAT-Projekt herrschte Offenheit und Transparenz. Probleme wurden benannt, debattiert und in offener Weise gelöst. Der Bund und das zuständige Bundesamt für Verkehr stützten und förderten das Projekt und garantierten eine kompetente Aufsicht. Die NEAT-Aufsichtsdelegation des Parlaments überwachte die finanzielle Entwicklung des Projektes [9]. Und selbst wenn am Gotthard eine relative Verspätung zu verzeichnen war, kann man im Nachhinein von einem vollen Erfolg sprechen.
- Anders sieht es im Entsorgungsprojekt aus: Die Projektführung durch die Nagra fuhr die Entsorgung seit 1978 (und schon vorher, wenn man das Anhydritprogramm betrachtet) immer wieder «an die Wand». Die stete Einschränkung der verfolgten Optionen und übereilten Standortfestlegungen führten noch und noch in Sackgassen, oder aber «in die Wüste», mit entsprechendem zeitlichem Verzug und Verlust an Glaubwürdigkeit. Stichworte hierzu: Zeitlicher Verzug und Kapitulation im Projekt Gewähr, Scheitern des Konzepts Anhydrit, Scheitern des Konzepts Kristallin, Aufgabe des Standorts Oberbauenstock und Scheitern des Projekts Wellenberg, Rückweisung des «zweiten Antrags» der Nagra zur überstürzten Beschränkung der Standortwahl auf den Opalinuston im Zürcher Weinland, Neudefinition der Oberflächenstandorte im Rahmen des Sachplanverfahrens, u.a.m. Im Sachplanverfahren versuchte die Nagra sodann auf dem «Latrinenweg» eine Abkürzung zu wählen [10]. Anregungen zur Verbesserung des Projekts und dessen Sicherheit werden systematisch ignoriert; Propaganda und Taubheit ersetzen Information und Offenheit.
Das für die nukleare Entsorgung zuständige Bundesamt für Energie überlässt die Führung des Projektes der Nagra. Regulierende Texte, wie etwa das Konzept zum Sachplanverfahren, wurden teilweise am Sitz der Nagra redigiert[11]. Aufsicht gibt es keine, weder Fachaufsicht noch parlamentarische Aufsicht, Aufsicht über die Projektführung, oder die Einhaltung des Zeitplans. Einzig die Schätzung der Entsorgungskosten wird im Hinblick auf den Entsorgungsfond periodisch, jedoch auf notorisch überoptimistischen Annahmen beruhend, aufdatiert. Der Ausgang des Grossprojets der nuklearen Entsorgung der Schweiz bleibt somit offen und die Realisierung ungewiss.
Zur Erklärung
Vergleichen wir die beiden Grossprojekte, so wird offensichtlich, dass die Alpentransversalen dank einer kompetenten und straffen Projektführung durch den Bund, vom Bundesrat, über das Bundesamt für Verkehr, SBB, BLS und die Aufsichtsdelegation des Parlamentes in klaren Bahnen liefen. Diese Bahnen hatten nicht fest verlegte Gleise, sondern wurden laufend den Bedürfnissen angepasst. Das Projekt konnte damit auf grosse Akzeptanz rechnen und dies, obwohl gewisse Regionen (namentlich die Ostschweiz) benachteiligt wurden.
Anders das Grossprojekt für die nukleare Entsorgung der Schweiz: Das Projekt liegt grösstenteils in der Hand der privatrechtlich organisierten Abfallproduzenten, von der Nagra über die AKW-Betreiber und deren Eigentümer, den Elektrizitätsgesellschaften, in den Händen der Kantone. Der Bundesrat ist zwar Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Energie führt die Agenda, und das Ensi begutachtet die Fachberichte der Nagra. Aber letztlich ist der Bund und sind die Bundebehörden nicht wirklich in das Projekt eingebunden. Und so kommt es, dass das Projekt durch die Jahrzehnte schlittert, ohne dass man einen klaren Ausgang erkennen könnte. Denn schlussendlich sollten ja die geologischen Tiefenlager in jenen Kantonen (oder in einem jener Kantone) zu liegen kommen, welche über ihre Beteiligungen an den Elektrizitätsgesellschaften am meisten zur Abfallproduktion beigetragen werden.
Ein „besseres“ Beispiel für eine misslungene Projektführung als jenes der nuklearen Entsorgung der Schweiz findet man wohl kaum! Es sei denn in anderen Ländern mit Kernenergie- und den dazu gehörenden Entsorgungsprogrammen! Und wetten wir: Sind dereinst (in zwei bis vier Jahrzehnten) alle fünf Kernreaktoren abgeschaltet, so wird das Projekt an den Bund übergehen, der dann das Problem zu lösen hat.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Eisenbahn-Alpentransversale
[2] https://www.ensi.ch/de/aufsicht/entsorgung/geologische-tiefenlager/geschichte-der-entsorgung/
[3] Sachplan geologische Tiefenlager, Konzeptteil, 2. Avril 2008 (Revision vom 30. Nov. 2011). BFE Bern.
[4] https://www.nagra.ch/de/auftrag.htm
[5] Nuclearwaste.info, Blog vom 4. Mai 2015
[6] Nagra 1986: Sondierbohrung Weiach, Geologie. Technischer Bericht NTB 86-01, Nagra, Wettingen.
Diebold, P., Naef, H. & Ammann, M. 1991 : Zur Tektonik der zentralen Nordschweiz. NAGRA, NTB 90-
04, Wettingen.
Leu, W. 2008: Permokarbon-Kartenskizze (Rohstoffe). Kompilation eines GIS-Datensatzes auf der
Basis von bestehenden Unterlagen (Bereich Schweizer Mittelland). Naga Arbeitsber. NAB 08-49.
Naef, H. & Madritsch, H. 2014: Tektonische Karte des Nordschweizer Permokarbontrogs:
Aktualisierung basierend auf 2D-Seismik und Schweredaten. NAGRA, NAB 14-17, Wettingen.
[7] www.nuclearwaste.info, Beitrag vom 16. Januar 2020
[8] www.nuclearwaste.info, Beiträge vom 5. März 2020
[9] https://www.alptransit-portal.ch/Storages/User//Meilensteine/Pin_030%20(18.12.1998)/Dokumente_030/030-CH-BAR_NEAT_E8009A_2003-113_50_2.pdf
[10] Nagra Memorandum AN11-711, 2012
[11] www.nuclearwaste.info, Beitrag vom 15. Juli 2015
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