So geschehen
Am 25. September (2019) stellte P. Weiller im «Technischen Forum Sicherheit», das vom Ensi geleitet wird, die Frage N° 151:
“Räumliche und hydraulische Trennung des Pilotlagers vom Hauptlager
Gemäss Art. 66 Abs. 3 Bst. b Kernenergieverordnung (KEV) muss das Pilotlager vom Hauptlager räumlich und hydraulisch getrennt sein.
- Was versteht man konkret unter räumlicher Trennung?
- Was versteht man konkret unter hydraulischer Trennung?
- Welche konkreten Auswirkungen haben diese Vorgaben auf das Lagerdesign?”
Am 2. Oktober 2020 publizierten nun Ensi und Nagra ihre Antworten. Und siehe da:
Das Ensi erklärt und interpretiert in seiner Antwort explizit die gesetzlichen Anforderungen an das Pilotlager, dessen Zweck, Auslegung und Funktionsweise und v.a. die Frage der hydraulischen Trennung vom Hauptlager.
In Ergänzung zu diesen Ausführungen, schlägt die Nagra in Anlehnung an ihren Arbeitsbericht NAB 19-15 eine mögliche Konkretisierung im Rahmen eines Kombilagers vor (Abb. 1). Und welche Überraschung: die Nagra integriert die gesetzlichen Vorschriften, basierend auf dem Konzept der EKRA («Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle») aus dem Jahr 2000 in ihr Projekt! Zumindest für die Platzierung des Pilotlagers HAA. Sodann schlägt sie vor, das Kombilager über Schachtanlagen an Stelle der bisher vertretenen Rampen (Tunnels, Zugangsstollen) zu bedienen.
Nach jahrelanger, in teilweise hartem Wortgefecht geführter Abwehrrhetorik, fand nun seitens der Projektanten und technischen Aufsichtsbehörden offensichtlich eine (höchst erfreuliche, wenn auch unverständlich späte!) „Schlossrevolution“ statt. Denn, auch wenn nicht alle (bei weitem nicht alle!) Probleme der Lagerauslegung gelöst sind, bedeutet dies doch:
- Dass nunmehr nach dem am sichersten erscheinenden Lagerzugang gesucht wird.
- Dass mit dem hydraulisch vom Hauptlager isolierten Pilotlager die am sichersten erscheinende Lösung zur Lagerüberwachung und damit auch zur eventuellen Rückholung bei einer Lagerpanne gesucht wird.
Wir begrüssen diese Entwicklung (insbesondere falls sie auch auf das Pilotlager SMA ausgedehnt werden sollte . . .) und werden sicher in unserem Blog auf die weiteren, noch offenen Probleme zurückkommen.
p.s. Wir berichteten in unserem Blog bereits mehrmals über das sogenannte EKRA-Konzept. Interessierte Leser finden diese Beiträge ohne weiteres im Blog-Archiv mit Hilfe der Internet-Suchfunktion (siehe auch: EKRA 2000).
Abbildung 1: « Lagerdesign eines Kombilagers im Planungsstand Entsorgungsprogramm 2016, welches die für das HAA-Lager vorgesehene Erschliessung des Pilotlagers über separate Zugangsbauwerke zeigt (Nagra 2020).» Quelle: Nagra in «Frage 151» https://www.ensi.ch/de/technisches-forum/raeumliche-und-hydraulische-trennung-des-pilotlagers-vom-hauptlager/
(Heraushebungen durch die Blog-Autoren).
Referenzen
Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA) 2000: Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle. Schlussbericht. Bundesamt für Energie, Bern.
KEV: Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (Stand am 1. Februar 2019), Schweiz, SR 732.11.
ENSI-G03: Geologische Tiefenlager – Entwurf zur externen Anhörung,
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat, Brugg, September 2019.
Gratuliere. Steter Tropfen…. Jacques Schiltknecht