1 Rahmen
Die Debatte um die Rückholbarkeit atomarer Abfälle aus einem End- oder Tiefenlager ist alt, auch in der Schweiz. Sie kam Ende der 1970er Jahren bei den für die Entsorgung zuständigen Institutionen auf.[1] Zwar hatte sich das 1978 veröffentlichte Konzept für die nukleare Entsorgung der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft aufgrund des Bekenntnisses zur Wiederaufbereitung noch gegen eine Direktbeseitigung der abgebrannten Brennelemente ausgesprochen.[2] Aber bereits ein Jahr später anerkannten diverse schweizerische Gremien die Rückholbarkeit als grundlegende Strategie im Umgang mit der Lagerung radioaktiver Abfälle in geologischen Formationen.[3]
Im Zuge der Überprüfung der Konzepte für radioaktive Abfälle erweiterte die Kommission «Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle EKRA» ihre Überlegungen zur Rückholbarkeit von hochaktiven Abfällen und empfahl im Rahmen des Konzepts der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung die erleichterte Rückholbarkeit der Abfälle vorzusehen.[4] Das Kernenergiegesetz (KEG) ist dieser Empfehlung gefolgt. Artikel 37 regelt die Rückholung der radioaktiven Abfälle bis zu einem allfälligen Verschluss ohne grossen Aufwand. Auf dieser Grundlage und der beabsichtigten progressiven Umsetzung des geologischen Tiefenlagers in der Standortregion Nördlich Lägern hat die Nagra einen auf November 2022 datierten ersten Bericht für ein Rückholungskonzept präsentiert.[5]
2 Inhalt des Rückholbarkeits-Berichtes der Nagra
Der Bericht «Rückholungskonzept für ein geologisches Tiefenlager» vom November 2022 ist Bestandteil des Rahmenbewilligungsverfahrens und soll aufzeigen, wie die Abfälle unter den schwierigsten Voraussetzungen nach Abschluss des Betriebs des Pilotlagers zurückgeholt werden können. Die Studie besteht im Wesentlichen aus 6 Kapiteln. In den ersten drei Kapiteln werden die Ziele des Berichts, dessen Aufbau, die gesetzlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen abgehandelt, sowie die Grundlagen des Lagerkonzeptes dargelegt. Kapitel 4 befasst sich mit dem Rückbaukonzept und den relevanten Zustandsgrössen. Im Kapitel 5 wird das Rückholkonzept dargelegt. Kapitel 6 fasst die wichtigen Folgerungen und den Ausblick auf die weiteren Arbeiten zusammen. Schlussfolgernd zieht der Bericht Bilanz über die Mach- und Wünschbarkeit einer Rückholung: «Das Rückholungskonzept zeigt, wie eine Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem geologischen Tiefenlager bis zu einem allfälligen Verschluss ohne grossen Aufwand (Art. 37. Abs. 1 Bst. b KEG 2003) mit heutiger Technik erfolgen kann». Dies ist eine mögliche Sicht der Dinge.
Eine andere Sichtweise hingegen versucht einen Bericht über den Rückbau der Abfälle in der Zukunft sehr viel umfassender zu situieren und die wichtigen Prozesse und Abläufe solcher Operationen zu identifizieren. Aus diesem Blickwinkel zeigt der Bericht der Nagra grundlegende Schwachstellen, die von allem Anfang an gut zu bearbeiten gewesen wären. Dies beginnt mit der Einbettung der Arbeiten in einem umfassenderen Gesamtkontext.
3 Fehlender Gesamtkontext
Die Rückholung besteht nicht allein in der technischen Umsetzung des Rückbaus deponierter Abfälle. Wie auch die Sanierung des Versuchsendlagers Asse oder der militärischen Standorte der USA zeigen (wie auch vieler anderer Beispiele im Bereich der chemo-toxischen Sonderabfälle), müssen Abfallgemische aus solchen Lagern mit z.T. aufwändigen Verfahren getrennt, rekonditioniert, wieder verpackt, zwischengelagert und zu weiteren Anlagen bis hin zu einem neuen Tiefenlager transportiert werden. Je nach der beabsichtigten Folge oder Folgenutzung, sind umfangreiche und komplexe Behandlungsanlagen vor Ort vorzusehen. Würden z.B. abgebrannte Brennelemente in eine Nachverwertung in Reaktoren gehen, wären Infrastrukturen zur Öffnung der Lagerbehälter und zur Rekonditionierung vor Ort (in heisser Zelle) zwingend erforderlich. Die Feststellung im Nagra-Bericht, wonach «die Rückholung der radioaktiven Abfälle … aus den verfüllten Lagerkammern» erfolgt «und … im Schachtportal an der Oberfläche» endet, greift deshalb definitiv zu kurz und wirft die Frage auf, weshalb die Sicherheitsbehörden die Vorgaben für die Einreichung des Rahmenbewilligungsverfahrens für das geologische Tiefenlager nicht weiter gefasst haben.[6] Die Aussage, wonach «die notwendigen Prozesse und Infrastruktur für die übertägige Annahme, Konditionierung und Zwischenlagerung der Abfälle … Stand der Technik (z. B. Zwilag) und daher in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie ENSI 2020a hier nicht weiter zu betrachten» sind, muss deshalb im Kern hinterfragt werden. Der Rückbau bedingt nämlich eine Auseinandersetzung mit der gesamten Entsorgungskette eines Systems inkl. der Verfügbarkeit aller erforderlichen Anlagen und Logistik. Im Falle des Rückbaus eines geologischen Tiefenlagers in der Schweiz wäre das heutige ZWILAG z.B. längstens zurückgebaut und somit nicht verfügbar. Es bestünde in einem solchen Fall der Bedarf nach neuen Anlagen vor Ort wie auch die Sicherstellung von Transportlogistik in die neuen Behandlungs- und Entsorgungsanlagen im In- bzw. Ausland. Man dürfte bei einem ersten Bericht zur Rückholung von Abfällen aus einem geologischen Tiefenlager erwarten, dass die Grundzüge eines solchen Entsorgungssystems zumindest überblicksmässig dargelegt, die technischen, die Risiken betreffenden, logistischen und gesetzlichen Herausforderungen und Unwägbarkeiten benannt und die Komplexität eines solchen Unternehmens aufgezeigt würden. Bei den Planungen zur Rückholung der schwach- und mittelaktiven radioaktiven sowie chemo-toxischen Abfällen aus dem Salzbergwerk Asse wurde schon ab 2014 über die Planungsanforderungen der Rückholung anhand von Konzeptskizzen nachgedacht.[7] Die Herausforderungen des Planungsprozesses lassen sich in weiteren technischen Berichten ermessen.[8]
Ein weiteres Beispiel illustriert die Komplexität, die Herausforderungen und den Koordinationsbedarf solcher Rückholungs- und Sanierungs-Arbeiten. So zeigt der beabsichtigte Rückbau der Produktions-Anlagen der Plutoniumfabrik Hanford (Washington) wie auch der auf dem Gelände deponierten Abfälle die Bandbreite der Schwierigkeiten auf, die beim Rückbau auftreten können.[9] Etwa bei der sogenannten «tank farm», in der der Grossteil der hochradioaktiven Rückstände aus der Bombenproduktion der frühen Jahrzehnte zwischengelagert ist. Der Rückbau dieser mehrheitlich einwandigen Stahltanks ist zu einem richtigen Alptraum für die zuständigen Institutionen geworden.[10] Hinzu kommen die Probleme bei der Rekonditionierung solcher Abfälle für das Endlager «Waste Isolation Pilot Plant WIPP» für die langlebigen Abfälle aus der Bombenproduktion, wie der Unfall vom Februar 2014 im Endlager aufzeigt. Im Laboratorium Los Alamos wurden Fässer mit falsch konditionierten, Plutonium-haltigen Nitratsalzen verpackt und im WIPP eingelagert. Dort explodierte eines dieser Fässer und verseuchte rund einen Drittel der Galerien im Untergrund. Das Endlager musste über die Zeitdauer der Sanierung (3 Jahre) geschlossen werden, was die Lieferketten aller Abfälle aus den amerikanischen militärischen Komplexen (inkl. Hanford) zum Erliegen brachte. In der Anlage befinden sich heute noch hunderte weitere, auf diese Weise konditionierte Fässer. Eine Rückholung solcher Abfälle ist nicht vorgesehen. Kostenpunkt dieser Sanierung: 600Mio. US$.
Dass solche Kontexte bei einem Tiefenlagerprojekt darum frühzeitig ausgeleuchtet gehören, ist also durchaus wünschbar und zweckmässig.
4 Wie vorausschauend sollten Gesetze sein?
Ein zweites damit zusammenhängendes grundlegendes Problem solcher Berichte ist, dass der Stand von Wissenschaft und Technik nicht à piori in eine solche Analyse einfliesst. Dies hängt auch damit zusammen, dass sich ein Vorhabenträger auf gesetzliche Grundlagen abstützt und sich, aus seiner Sicht verständlicherweise, an diesen Rahmen hält. Aber Gesetze sind in der Regel nicht einmal für eine Generation «in Stein gemeisselt». In einer technologischen Gesellschaft, in der Wissenschaft und Technik mit Siebenmeilenschritten voranschreiten, sollten Gesetze vorausschauender gehandhabt werden und Bereiche, die in Gesetzen nie vollständig geregelt werden können, grosszügig ausgelegt werden. Dies erleichtert es, Problemfelder schon frühzeitig zu orten und Massnahmen zu deren Bewältigung anzudenken. Oft hinkt die gesetzgeberische Vorsorge Jahrzehnte hinter den wirklichen Problemen nach, wie etwa die gesetzlichen Vorschriften zu den Altlasten zeigen, die erst viele Jahrzehnte nach dem Erkennen des Problems festgelegt wurden. Es ist darum durchaus sinnvoll, vorhersehbare Entwicklungen vorausschauend auszulegen und Analysen umfassend anzugehen. Z.B. geht der Bericht der Nagra zur Rückholung nur dem Szenario der Rückholung kurz vor dem Verschluss der Gesamtanlage nach. Ein weiteres Szenario, das sinnvollerweise hätte betrachtet werden können, wäre die Rückholung des HAA-Inventars innerhalb der nächsten paar hundert Jahre. Sollte die Reaktortechnologie oder die Behandlungstechnologien von Abfällen in diesem Zeitraum von einigen hundert Jahren signifikante Fortschritte machen und einen Einsatz oder Rekonditionierung von abgebrannten Brennelementen aus der Frühzeit der Atomenergienutzung ermöglichen, würde eine Rückholung unter möglicherweise deutlich erschwerten Bedingungen zu betrachten sein. Dies bezieht sich z.B. auf die diversen Verschlussbauwerke in den Lagerkammern, bzw. auf den Zustand der originalen Infrastrukturen und deren Verfügbarkeit zur Zeit des Rückbaus. Oder auf den Zustand der Brennelementhülsen, die ihre tragende Funktion eingebüsst haben könnten und in pellet- oder pulverförmiger Form im Lagerbehälter liegen könnten. Die Kardinalfrage für die Rückholbarkeit wäre eigentlich der anzunehmende worst-case in den ersten 1000 Jahren des Lagerprozesses, im Sinne, dass die gesamte Infrastruktur, die für das Einbringen der Abfälle benutzt wurde, nicht mehr funktionsfähig wäre (z.B. Schienenstränge, Kranbahnen). Eine erste Betrachtung einer solchen durchaus möglichen Entwicklung mit unterschiedlichen Rückbauszenarien unter erschwerten Bedingungen wäre dem Bericht gut angestanden.
5 Vorgehen und inhaltliche Aussagen
Wie bereits erwähnt, spiegelt der Bericht den Rückbau des Tiefenlagers nur in bestimmten Aspekten wider. Im Ansatz wäre es zweckmässig gewesen, den Bericht umfassender und systematischer aufzustellen. Viele grundlegenden Fragen des Rückbaus werden daher im Bericht nicht angesprochen. Dabei wäre es nicht notwendig gewesen, diese verschiedenen Elemente und Fragestellungen detailliert zu behandeln, sondern vielmehr die Breite und Tiefe eines Rückbauprojektes auszuleuchten, also eine möglichst vollständige Analyse des Rückholungssystems und seiner Teile vorzulegen und deren Relevanz zu bewerten. Einige der heute vorgeschlagenen Massnahmen im Bericht hätten vermutlich bereits heute verworfen werden können, z.B. die Zwischenlagerung des heissen Bentonits in Bergwerk während der Rückbauphase.[11] Es müsste gezeigt werden, mit welchen Temperaturen im Untergrund gerechnet werden müsste und wie unter solchen Bedingungen ein Rückbau überhaupt erfolgen könnte. Die hohe Temperatur im Tiefenlagerbergwerk und die hohe abgegebene Strahlung durch die HAA-Kanister machen einen vollrobotisierten Rückbau zwingend. Daher sollten Erfahrungen im Umgang mit HAA-Abfällen bzw. beim Rückbau aus Bergwerken frühzeitig in die Planung mit einbezogen werden. Es zeigte sich z.B. beim Rückbau des Beton-Propfens im EB-Experiment im Mont-Terri-Projekt, wie schwierig es war, diese 1m-dicke Betonwand zu durchbrechen. Unerwartete Herausforderungen dieser Art müssen bei einem Rückbauprojekt gemeistert werden, und sie werden es umso leichter, je früher sie erkannt werden. So lässt der Bericht eine Anzahl von fundamentalen Fragen offen, die bereits heute im Ansatz hätten analysiert werden können. Als Beispiele können genannt werden:
- die möglichen Gründe für eine Rückholung bzw. einer Teilrückholung von Abfällen und das Zeitfenster, in dem eine solche sichergestellt werden sollte;
- im Falle einer Teilrückholung von Abfällen bzw. von Wertstoffen: die Risiken für die verbleibenden Abfälle bzw. die verbleibenden Teillager (und deren Verschluss);
- die Charakterisierung des Zustands des Tiefenlagers und seines Nah- und Fernfelds vor dem Rückbau und der Zustand der Einlagerungsinfrastrukturen (z.B. Kranbahnen SMA, Schienennetze HAA, Stützende Strukturen [Tübbinge im HAA-Lager, Verankerungen und Stützelemente im SMA-Lager, usw.]) zum Zeitpunkt der Rückholung;
- der Einfluss des Wärmefeldes, das durch eine jahrzehntelange Einlagerung von HAA-Behältern entsteht und dessen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und die Bewetterungssituation während des Rückbaus;
- der Sinn einer Zwischenlagerung von heissem rückgebautem Bentonit in bereits freigelegten Lagerkammern;
- die Erfordernisse für das Monitoring der Dichtigkeit der Behälter bzw. der Strahlung, um die Erfordernisse für den Einsatz der Rückbautechnik zu definieren;
- die Erfordernisse für das Monitoring der Gasentwicklung (insb. Wasserstoff) und der potentiellen Gasrisiken bei einem Rückbau (ex-Gefahr);
- die Darlegung und Analyse der möglichen Störfallsituationen (z.B. Gas, Wasser, Strahlung), etwa auch das Versagen der Bewetterung bzw. das Versagen von robotisierten Gerätschaften.[12]
Den Autoren des Berichts sind viele dieser Punkte durchaus bewusst. Der Hinweis, dass diese Arbeiten stufengerecht erfolgen sollten[13], hätte bereits in diesem rahmengebenden Bericht eine Darstellung der Stufen und der konkreten Arbeiten und Aktivitäten innerhalb dieser Stufen erfordert.
6 Schlussbetrachtungen
Der Rückbau von grossen nuklearen und nicht-nuklearen Altlasten ist vom Grundsatz her gesehen mit den heute vorhandenen Techniken und Gerätschaften grundsätzlich möglich. Dies scheint die Hauptaussage des Nagra-Berichtes zu sein. Man werde die weiteren Aspekte des Rückbaus im Laufe des Prozesses vertiefen und detaillieren. Das ist soweit alles gut und löblich.
Wer sich mit solchen Sanierungsfällen beschäftigt weiss aber, dass solche Projekte viel komplexer und unberechenbarer ablaufen, als erwartet. Probleme, wie sie bei der Asse erwartet werden, wie sie bei den Rückbauversuchen der «tank farm» in Hanford oder den Rückbauarbeiten für die chemotoxischen Abfälle in der Untertagedeponie Stocamine (Wittelsheim, F) auftraten oder auftreten, zeigen, wie wichtig es ist, frühzeitig alle möglichen Aspekte eines Rückbauprojektes zu durchdenken: von den übergeordneten Fragestellungen der Zwischenlagerung, Rekonditionierung der zurückgeholten Abfälle bis hin zu einer Neubehandlung oder Neueinlagerung in einem geologischen Tiefenlager bis hin zu den kleinen praktischen alltäglichen Fragen, die einen Rückbau an einem Standort massiv erschweren können: unerwartete Deckenabbrüche, Rückbauprobleme bei einer Anzahl von Gebinden, Wasserzufluss, Pannen und Unfälle beim Einsatz von robotisierten Geräten usw. Vor allem aber auch die heutigen Wissensdefizite bei der konkreten Umsetzung eines Sanierungsprogramms. Es braucht Demonstrationsobjekte, und je früher diese betrieben werden, desto besser kann der Erfahrungsgewinn in die weiteren Planungen einfliessen. In diesem Sinne sollte es im Interesse der Nagra selber sein, möglichst bald einen integralen Bericht über die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus einem Tiefenlager in der Konfiguration von Nördlich Lägern vorzulegen, der möglichst alle planerischen und technischen Fragen umfasst, inklusive ein Vorgehensprozess (Stufenplan), der definiert, wann welche Fragestellung in welchen Etappen bearbeitet werden soll. Ein solches Vorgehen wäre aus der Sicht der Akzeptanz des Projektes durch die betroffene Bevölkerung zu begrüssen.
Quellenverzeichnis
BfS, 2014. Schachtanlage Asse II. Technische Herausforderung der Rückholung. Fachtagung 13. Februar 2014. Kurzfassung der Vorträge. Bundesamt für Strahlenschutz
Arge KR, 2015a. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle der radioaktiven Abfälle von der 725- und der 750-m-Sohle – Arbeitspaket 01: Planungsgrundlagen, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung;
Arge KR, 2015b. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 725- und 750-m-Sohle – Arbeitspaket 02: Bearbeitungskonzept und Projektablaufplan, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung;
Arge KR, 2016a. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 725- und der 750-m- Sohle – Arbeitspaket 05: Verfahrensschritte – Entwurf -, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung;
Arge KR, 2016b. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 725- und der 750-m- Sohle – Arbeitspaket 06: Grobkonzepte – Entwurf -, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung;
Arge KR, 2017. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 725- und 750-m-Sohle – Arbeitspaket 04: Kriterienkatalog und Bewertungsmaßstäbe, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung;
Arge KR, 20. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750-m-Sohle, Arbeitspaket 07: Bewertung der Grobkonzepte, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung.
[1] Siehe Zusammenstellung in Buser, M., 1998. «Hüte»-Konzept versus Endlagerung radioaktiver Abfälle: Argumente, Diskurse und Ausblick. Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen. Januar 1998. S.34.ff., https://www.ensi.ch/de/wp-content/uploads/sites/2/2014/09/huete-konzept-98-scn.pdf (25.07.23)
[2] VSE et al., 1978. Die nukleare Entsorgung der Schweiz. Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE), Gruppe der Kernkraftwerkbetreiber und -projektanten (GKBP), Konferenz der Überlandwerke (UeW), Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). 9. Februar 1978. Kapitel 4.
[3] Buser, M., 1988. «Hüte»-Konzept versus Endlagerung radioaktiver Abfälle: Argumente, Diskurse und Ausblick. Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen (HSK). Januar 1998. S. 34, 37-38.
[4] EKRA, 2000. Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle. Schlussbericht im Auftrag des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 31. Januar 2000. S. 74.
[5] Nagra, 2022. Rückholungskonzept für ein geologisches Tiefenlager, Nagra Interner Bericht NIB 22-13.
[6] Nagra, 2022. S. 1.
[7] BfS, 2014. Schachtanlage Asse II. Technische Herausforderung der Rückholung. Fachtagung 13. Februar 2014. Kurzfassung der Vorträge. Bundesamt für Strahlenschutz, sowie die im Laufe der folgenden Jahre publizierten Konzeptberichte der Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung (siehe Quellenverzeichnis)
[8] Arge KR, 2015a. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle der radioaktiven Abfälle von der 725- und der 750-m-Sohle – Arbeitspaket 01: Planungsgrundlagen, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung; Arge KR, 2015b. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 725- und 750-m-Sohle – Arbeitspaket 02: Bearbeitungskonzept und Projektablaufplan, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung; Arge KR, 2016a. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 725- und der 750-m- Sohle – Arbeitspaket 05: Verfahrensschritte – Entwurf -, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung; Arge KR, 2016b. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 725- und der 750-m- Sohle – Arbeitspaket 06: Grobkonzepte – Entwurf -, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung; Arge KR, 2017. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 725- und 750-m-Sohle – Arbeitspaket 04: Kriterienkatalog und Bewertungsmaßstäbe, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung; Arge KR, 20. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Konzeptplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750-m-Sohle, Arbeitspaket 07: Bewertung der Grobkonzepte, Gelsenkirchen, Arbeitsgemeinschaft Konzeptplanung Rückholung.
[9] ein guter Überblicksartikel erschien dazu in der New York Times, 31. May 2023. A Poisonous Cold War Legacy That Defies a Solution. https://www.nytimes.com/2023/05/31/us/nuclear-waste-cleanup.html (25.07.2023).
[10] Department of Ecology, State of Washington. Tank Waste Monitoring and Closure. https://ecology.wa.gov/Waste-Toxics/Nuclear-waste/Hanford-cleanup/Tank-waste-management/Tank-monitoring-closure (1.09.2023); Office of Environmental Management, 2023. Hanford Makes Progress Retrieving Tank Waste, Prepares for Future Transfers. April 18 2023. https://www.energy.gov/em/articles/hanford-makes-progress-retrieving-tank-waste-prepares-future-transfers (1.09.2023).
[11] Nagra, 2022. S. 31: «Der (Bentonit)-Abraum aus den Lagerstollen kann direkt an die Oberfläche transportiert werden oder unter in einem erstellten oder verfügbaren Raum (z. B. ab der Rückholung in der zweiten Lagerkammer in bereits geräumten Lagerstollen) (zwischen-)gelagert werden».
[12] Nagra, 2022. S. 55, präzisiert, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden sollte.
[13] Nagra, 2022. S. 57.
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